Kostenregelungen im Patentwesen modernisieren
Berlin: (hib/BOB) Kostenregelungen im Patentwesen zu modernisieren ist Ziel eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes ( 14/6203). Damit solle eine umfassende Modernisierung der Arbeit- und Ablauforganisation im Deutschen Patent- und Markenamt vorbereitet werden, heißt es darin. Zudem gelte es, alle Gebührenverzeichnisse und DM-Beträge zum 1. Januar 2002 auf Euro umzustellen. Mit dem Entwurf sollen nach Regierungsangaben die Kostenvorschriften im neuen Patentkostengesetz konzentriert und im Gegenzug teilweise unterschiedliche Regelungen aus einzelnen Gesetzen (Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Geschmacksmustergesetz) gestrichen werden. Die Regierung strebt unter anderem an, im Patentkostengesetz eine Mindestgebühr von 25 Euro einzuführen. Zudem soll es künftig eine Gebühr für elektronische Anmeldungen, eine Einspruchsgebühr in Patentsachen und eine Löschungsgebühr wegen Verfalls in Markensachen geben. Eine Ermäßigung der Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen soll nach Regierungsangaben nicht eingeführt werden. Bestehende Regelungen, um Verfahrenskostenhilfe zu erlangen, reichten aus. Die Regierung begründet dies unter anderem damit, abgesenkte Gebühren für diesen Kreis würden eine erhebliche Belastung der übrigen Anmelder bedeuten. Wie dem Gesetzentwurf außerdem zu entnehmen ist, werde die Neufestsetzung der Gebühren im Patentkostengesetz für die Wirtschaft und für Private weitgehend kostenneutral sein.