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167/2001
Stand: 19.06.2001
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Quersubventionen zwischen unterschiedlichen Bereichen transparent machen

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Transparenz in den finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren öffentlichen Unternehmen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/6280), der wortgleich ist mit einem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf ( 14/5956). Hintergrund ist, dass die Änderung der EU-Richtlinie über die Transparenz dieser Beziehungen bis Ende Juli dieses Jahren vollständig umgesetzt sein muss. Diese Änderungsrichtlinie hat den Angaben zufolge zum Ziel, der Europäischen Kommission die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf Unternehmen zu erleichtern, die auf öffentlich-rechtlich geschützten Märkten agieren und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen und dafür Beihilfe erhalten, gleichzeitig aber in weiteren Geschäftsbereichen unter Marktbedingungen mit anderen Unternehmen konkurrieren.

Hier könne es zu Quersubventionen aus dem geschützten oder finanziell unterstützten Bereich in den Bereich des Wettbewerbs kommen, die mit dem EU-Binnenmarkt unvereinbar seien. Im Wesentlichen sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dass die betroffenen Unternehmen in ihrer Kosten- und Leistungsrechnung bis Anfang 2002 die unterschiedlichen Geschäftsbereiche trennen, alle Kosten und Erlöse nach objektiv gerechtfertigten und einheitlich angewandten Grundsätzen zurechnen und die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung einen Vorschlag des Bundesrates ab, darauf zu verzichten, dass Kosten, die auf "zwei oder mehr Bereiche entfallen" zwingend "den jeweiligen Bereichen" zuzuordnen sind. Nach Auffassung der Länderkammer verlangt die Richtlinie nur, dass "alle Kosten und Erlöse auf der Grundlage einheitlich angewandter und objektiv gerechtfertigter Kostenrechnungsgrundsätze korrekt zugeordnet und zugewiesen werden". Von einer Zuordnung "zu den jeweiligen Bereichen" sei nicht die Rede. Eine Deckungsbeitragsrechnung auf Teilkostenbasis, die modernen Grundsätzen entspreche und von vielen Unternehmen geführt werde, genüge den Anforderungen der Transparenzrichtlinie. Es sei nicht erforderlich, ein Vollkostensystem vorzuhalten, da die benötigten Informationen auch von jedem anderen modernen, spartenorientierten Kostenrechnungssystem bereitgestellt würden, argumentiert der Bundesrat. Die Bundesregierung hält die Zuordnung aller Kosten und Erlöse "zu den jeweiligen Bereichen" für eine Voraussetzung dafür, dass das Gesetz den Zweck der Richtlinie erfüllt, Quersubventionen zwischen unterschiedlichen Bereichen transparent zu machen. Weder die Richtlinie noch das Gesetz schrieben die Einrichtung eines Vollkostensystems zwingend vor. Der Entwurf verzichte darauf, so die Regierung, die anzuwendenden Kostenrechnungsgrundsätze darzustellen, um die Freiheit der Unternehmen bei der Wahl ihres Kostenrechnungssystems nicht unnötig einzuschränken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_167/02
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