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180/2001
Stand: 27.06.2001
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Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz einstimmig angenommen

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/

Berlin: (hib/MAR) Der Familienausschuss hat am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz - 14/5679) in geänderter Fassung einstimmig angenommen. Damit soll das bisherige Frauenfördergesetz aufgehoben und durch ein Bundesgleichstellungsgesetz ersetzt werden mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Bundes entscheidend voranzubringen. Ersetzt werden sollen auch die bisherigen Begriffe "Frauenförderung", "Frauenförderplan" und "Frauenbeauftragte" durch die Bezeichnungen "Gleichstellung", "Gleichstellungsplan" und "Gleichstellungsbeauftragte". Der vierte Bericht der Bundesregierung über die Förderung der Frauen im Bundesdienst für den Berichtszeitraum 1995 bis 1998 ( 14/5003) habe festgestellt, dass das Frauenfördergesetz nicht die erhofften Wirkungen erzielt habe, begründete die Regierung ihre Initiative.

Dem Ausschuss lagen zu dem Gesetzentwurf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU- und der F.D.P.-Fraktion vor. So schlugen SPD und Bündnis 90/Die Grünen neben redaktionellen Änderungen vor, auch für Nebenstellen und Teile einer Dienstelle, die räumlich weit entfernt von dieser liegen, einer Vertrauensfrau zu bestellen. Eingefügt wissen wollten sie ferner einen Absatz zur Möglichkeit der Wahlanfechtung und zur Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten bei vorzeitigem Ausscheiden oder nicht nur vorübergehender Verhinderung der amtierenden. Auch sollen sich nach dem Willen der Koalition Gleichstellungsbeauftragte direkt an das zuständige Ministerium wenden können, ohne den Dienstweg beschreiten zu müssen, sowie die Möglichkeit erhalten, bei erfolglosem Einspruch das Verwaltungsgericht anzurufen.

Der Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zu Gunsten von Fortbildungsmöglichkeiten zu Fragen der Gleichstellung wurde in leicht modifizierter Form angenommen. Angenommen und als gemeinsamer Antrag aller Fraktionen eingebracht wurde auch der Vorschlag der F.D.P.-Fraktion, den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung zu tragen. In einem zweiten Antrag plädierte die Union für Rederecht der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalvertretungen. Dem folgte der Ausschuss insofern, als in die Beschlussempfehlung die Aufforderung an die Regierung aufgenommen werden soll, diese Regelung bei der zeitnahen Reform des Personalvertretungsgesetzes mit zu erfassen. Die F.D.P. hatte sich in weiteren Anträgen, die keine Mehrheit fanden, dagegen gewandt, privatisierte ehemalige Bundesunternehmen dem Geltungsbereich des Gesetzes zu unterwerfen, das Amt nur von Frauen bekleiden und wählen zu lassen oder in Ermangelung freiwilliger Kandidatinnen zwangsweise eine Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. Außerdem trat sie dafür ein, Fortbildungen auch während Beurlaubungen für die Familienarbeit zuzulassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_180/02
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