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185/2001
Stand: 29.06.2001
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Maßstäbegesetz gegen das Votum der F.D.P. angenommen

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Der Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" hat am Freitagmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung über "verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen" ( 14/5951, 14/5971) gegen das Votum der F.D.P. in geänderter Fassung angenommen. Der Bundestag wird das Gesetz am Donnerstag, 5. Juli, abschließend beraten. Das Gesetz geht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über die künftige Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zurück. Die vom Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen beruhen auf der Einigung der Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundesfinanzminister über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen am vergangenen Wochenende. In zwei Fällen schlossen sich die Koalitionsfraktionen Formulierungsvorschlägen der CDU/CSU-Fraktion an. Zwei Änderungsanträge der PDS lehnte der Ausschuss ab.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete das Maßstäbegesetz als Grundlage für das noch in dieser Wahlperiode zu verabschiedende Finanzausgleichsgesetz und für den Solidarpakt II zu Gunsten der neuen Länder. Die Erwartungen des Bundesverfassungsgerichts würden in vielem nicht erfüllt, der Finanzausgleich werde noch komplizierter und unverständlicher, so die Kritik der Union. Nach langer Anlaufzeit sei das Gesetz im "Hauruck-Verfahren" durchgepeitscht worden. Die Abgeordneten hätten sich in ihren Mitwirkungsrechten beeinträchtigt gefühlt. Der Zeitdruck gehe zu Lasten der Qualität des Gesetzes. Zu kurz gekommen sei eine wirkliche Beschreibung von Maßstäben für den künftigen Finanzausgleich. Die CDU/CSU stimme trotzdem zu, weil das Gesetz auf einer Einigung aller 16 Ministerpräsidenten der Länder beruhe, die hoch einzuschätzen sei. Positiv sei, dass künftig bessere Anreize und Prämien für ein erfolgreiches Wirtschaften der Länder ermöglicht würden. Zu begrüßen sei auch die bis zum Jahre 2019 festgeschriebene Förderung der neuen Länder im Solidarpakt II. Als weniger erfreulich bezeichnete die Fraktion die Verwendung des Fonds "Deutsche Einheit" als Liquiditätsreservoir. Dadurch würden Lasten auf künftige Generationen und Regierungen verschoben. Es sei zu hoffen, so die Fraktion, dass aus dem Gesetz ein fairer Finanzaugleich und ein die Zukunft der neuen Länder sichernder Solidarpakt hervorgehe.

Die Sozialdemokraten entgegneten, sie teilten weder die Kritik am Verfahren noch die Einschätzung, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts würden nicht eingehalten. Man habe einen Weg beschritten, der diesen Vorgaben Rechnung trage und die Zustimmung aller Länder unabdingbar mache. Bündnis 90/Die Grünen betonten, das Maßstäbegesetz berücksichtige in Ansätzen die veränderte Dynamik der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Eigene Anstrengungen der Länder würden künftig stärker belohnt. Ein erhebliches Faktum sei die langfristige Planungssicherheit für die ostdeutschen Länder auf Grund der Vereinbarungen über den Solidarpakt II. Gemessen an den Erwartungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts handele es sich allerdings nur um eine "marginale Reform". Das Parlament habe eine gewisse Notariatsfunktion in der Endphase übernommen, weil die Länder hätten einbezogen werden müssen.

Die F.D.P. begründete ihre Ablehnung des Gesetzes damit, dass sie mit dem Verfahren nicht einverstanden sei. Was das Bundesverfassungsgericht angemahnt habe, sei auf den Kopf gestellt worden. Dies bedeute aber nicht, dass man dem Finanzausgleich und dem Solidarpakt II im engeren Sinne widerspreche. Die F.D.P. habe das "Ausbremsen des Parlamentarismus" gestört. Dagegen zeigte sich die PDS froh, dass der "solidarische Föderalismus" als Grundprinzip des Grundgesetzes bestätigt worden sei. Auch sei es gelungen, Mechanismen für eine Anreizfunktion zu verstärken. Man hätte sich zwar einen anderen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vorstellen können, doch trage die PDS dieses Ergebnis politischer Gegebenheiten mit. Eine einfachere, transparentere Gestaltung sei nicht gelungen.

Dem hielt der Ausschussvorsitzende, Volker Kröning (SPD), entgegen, dass mit diesem Gesetz ein Schritt in Richtung auf einen transparenten und rationalen Finanzausgleich getan worden sei. Das Parlament habe seine Selbstachtung bewahrt, Risiken seien so gering wie möglich gehalten worden. Die Abgeordneten sollten ihre eigene Arbeit dabei nicht unter den Scheffel stellen, so Kröning. Nicht leicht werde es, sich in der kommenden Woche auf eine gemeinsame Entschließung zu verständigen, die sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat getragen wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_185/01
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