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186/2001
Stand: 29.06.2001
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Regierung: Keine Gefahr einer Monopolisierung bei Breitband-Privatkunden

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Gefahr einer unzulässigen Monopolisierung des Breitband-Privatkundenbereichs. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/6487) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6225) zu den Konsequenzen aus der Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hervor, dass die überprüften Entgelte der Deutschen Telekom für das Angebot von T-DSL (Breitbandkommunikation im Festnetzbereich)

nicht zu beanstanden seien. Trotz teilweiser Kostenunterdeckung könne eine Verdrängungsabsicht durch die Telekom nicht festgestellt werden. Dies gelte jedoch nur, wenn ansonsten die Wettbewerber ungehinderten Zugang zum Markt hätten. Dies wiederum setze eine bessere Situation bei der Bereitstellung von Vorleistungen voraus, was vor allem Teilnehmeranschlussleitungen, "Kollokationsräume" und Carrier-Festverbindungen betreffe. Die Regulierungsbehörde habe sich vorbehalten, das Verfahren wieder aufzunehmen, wenn die Preissetzung für T-DSL-Anschlüsse zusammen mit einem nicht aufgelösten Stau bei der Bereitstellung dieser Leistungen den Wettbewerb ungerechtfertigt behindere. Wie es in der Antwort weiter heißt, hat die Deutsche Telekom den Beschluss der Regulierungsbehörde vor dem Verwaltungsgericht Köln angegriffen und sich darauf gestützt, dass sie nach einer EU-Verordnung lediglich zur Vorlage eines Standardangebots verpflichtet sei. Dazu sei sie bereit. Ein Angebot könne sie aber nicht vor dem Abschluss des noch laufenden Prozesses der vollständigen technischen Standardisierung in der EU vorlegen.

Die Regierung will den Angaben zufolge auch künftig alles tun, um den Wettbewerb im Ortsnetzbereich zu erhöhen. Sie erwartet, dass sich in absehbarer Zeit durch den Aufbau alternativer Technologien ein stärkerer Wettbewerb um Telefonanschlüsse entfalten wird. So werde etwa der Aufbau dialogfähiger Breitbandkabelnetze dazu führen, dass über die heutige Fernsehinfrastruktur hinaus künftig in größerem Umfang Telefon-, Internet- und Fehrnsehdienste angeboten werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_186/04
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