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208/2001
Stand: 25.07.2001
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CDU/CSU will Schutz vor Sexualverbrechen verbessern

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die CDU/CSU will den Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten verbessern. In dem von ihr dazu eingebrachten Gesetzentwurf ( 14/6709) heißt es, entsetzliche Verbrechen aus jüngster Zeit hätten deutlich gemacht, dass dieser Schutz dringend ausgebaut werden müsse. Dort, wo das geltende Recht Defizite aufweise, müsse der staatliche Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit entschiedener umgesetzt werden.

Nach dem Willen der Union soll gegen hochgefährliche Straftäter die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet werden können, das heißt in der Zeit zwischen der Rechtskraft eines Urteils und der vollständigen Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe. Außerdem sollen die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern wieder als Verbrechen gekennzeichnet werden. Mit einer solchen Strafschärfung werde zugleich erreicht, dass im Bereich des Kindesmissbrauchs bereits die Verabredung und der Anstiftungsversuch unter Strafe gestellt würden, schreibt die Union.

Als ein weiteres Kernstück ihres Entwurfs bezeichnen die Abgeordneten die Ergänzung des Strafgesetzbuches um den Tatbestand der Anbahnung von Kontakten, die dem sexuellen Missbrauch von Kindern dienen. Diese sollen strafrechtlich wirksamer erfasst werden. Außerdem soll ermöglicht werden, den Fernmeldeverkehr auch für Taten des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie zu überwachen. Schließlich will die Fraktion die Voraussetzungen dafür schaffen, die DNA-Analyse in Strafverfahren konsequent zu nutzen. Mit dem Gesetzentwurf sollen überhöhte Anforderungen des geltenden Rechts an die Zulässigkeit des Eingriffs beseitigt werden. So fordert die CDU/CSU, für die Anlassstraftat in Zukunft auf das Erfordernis einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" zu verzichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_208/01
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