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209/2001
Stand: 26.07.2001
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Im Jahr 2000 rund 222.000 Geldbußen wegen illegaler Beschäftigung verhängt

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Im Jahr 2000 wurden nach vorläufigen Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit insgesamt 221.749 Geldbußen und Verwarnungsgelder wegen illegaler Beschäftigung verhängt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/6724) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/6599) hervor. Eine ungefähre Aufteilung habe ergeben, dass im letzten Jahr 246,5 Millionen DM Geldbußen auf die Arbeitgeber und 33,4 Millionen DM auf die Arbeitnehmer entfallen sind. Weiter heißt es in der Antwort, die Landesarbeitsämter hätten im Jahre 2000 in rund 780.000 Fällen gegenüber Hauptzollämtern die Vollstreckung wegen illegaler Beschäftigung angeordnet. Insgesamt gehe es um Geldbußen in Höhe von circa 1,5 Milliarden DM. Nach Angaben der Bundesregierung ist seit Jahrzehnten bekannt, dass von den wegen illegaler Beschäftigung von der Bundesanstalt für Arbeit verhängten Geldbußen nur ein Teil von den Betroffenen gezahlt wird. Der Grund dafür sei größtenteils die Finanzschwäche der Betroffenen. Außerdem sei es schwierig, Urteile wegen illegaler Beschäftigung im Ausland zu vollstrecken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_209/03
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