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212/2001
Stand: 01.08.2001
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"Vertreibung der Deutschen immer als völkerrechtswidrig angesehen"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat die Vertreibung der Deutschen und die entschädigungslose Enteignung deutschen Vermögens immer als völkerrechtwidrig betrachtet, erklärt sie in der Antwort (14/6744) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/6612) zur Haltung gegenüber sudetendeutschen Anliegen. Dem gegenüber vertrete die tschechische Regierung hierzu eine andere Rechtsauffassung. In einer gemeinsamen Erklärung vom Januar 1997 seien jedoch die Regierungen beider Länder übereingekommen, ihre Beziehungen "nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen zu belasten, sondern auf die Zukunft auszurichten". So unterstütze die Bundesregierung die Aufnahme der Tschechischen Republik in die Europäische Union aus der Überzeugung, dies diene den gemeinsamen Interessen der EU-Mitgliedstaaten und liege auch im Interesse der vertriebenen Sudetendeutschen.

Zu den Forderungen der deutschen Minderheit erläutert die Bundesregierung, gegenüber Deutschland würden keine politischen Forderungen erhoben. Dagegen konzentriere sich die Kritik am tschechischen Parlament und an der tschechischen Regierung vor allem auf eine Ungleichbehandlung bei der Entschädigung für konfisziertes Eigentum und auf eine Nichtanrechnung der in Internierungslagern verbrachten Zeit bei der Rentenversicherung. Während etwa tschechische Staatsangehörige für den Verlust ihres Eigentums unter kommunistischer Herrschaft durch den tschechischen Staat entschädigt würden, gelte dies nicht für Angehörige der deutschen Minderheit. Kritik der deutschen Minderheit gebe es auch zur fehlenden Repräsentanz auf Grund der durch die "innere Vertreibung" kaum noch erreichbaren Quoten für eine offizielle Verwendung von Minderheitssprachen und anderen Minderheitenprivilegien, was sich unter anderem auf den Deutschunterricht an öffentlichen Schulen auswirke.

Der Antwort zufolge werden diese Anliegen von der Bundesregierung bei den bilateralen Gespräche regelmäßig thematisiert. Auf der Grundlage des 1992 geschlossenen deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages fördere die deutsche Regierung deshalb auch weiterhin die Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache. Die Förderung deutscher Minderheiten der Tschechischen Republik betrage derzeit 1,4 Millionen DM gegenüber 1,3 Mio. im Jahr 2000 und 1,6 Mio. im Jahr 1999. Schwerpunkte sind Begegnungsarbeit, humanitäre Hilfen, Förderung von Wirtschaft und Gewerbe sowie medizinische Hilfen. Einen hohen Stellenwert habe dabei die Förderung der deutschen Kultur. Zusätzlich zur Sprachförderung mit jährlich etwa 80.000 DM würden kulturpolitische Projekte wie Heimat- und Kulturtage, Lesungen, Vorträge und Seminare sowie die Stelle eines Kulturassistenten beim Deutschen Freundschaftskreis in Kravarn sowie eines Medienassistenten bei der Landeszeitung in Prag finanziert. Dafür standen 189.000 DM für das Jahr 2001 zur Verfügung. 2000 waren es dem gegenüber 196.000 DM und 97.000 DM im Jahr 1999.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_212/03
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