Regierung: Bei Botschafts-Vorführung von Asylgesuch nichts bekannt
Berlin: (hib/MAR) Die Vorführung von vier srilankischen Staatsangehörigen bei deren Botschaft am 19. März 2001 erfolgte zum Zweck der Ausstellung von Heimreisedokumenten, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6792) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6739) fest. Die Betreffenden seien ohne Identitätsdokumente bzw. Aufenthaltsgenehmigungen aufgegriffen worden und sollten nach Sri Lanka zurückgeschoben werden. Wie die Regierung weiter ausführt, hatten die srilankischen Staatsangehörigen bis zum Zeitpunkt der Vorführung weder gegenüber dem Bundesgrenzschutz noch gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Asylgesuche gestellt. Auch habe keiner der Vier bei seiner Anhörung ein solches Gesuch erwähnt. Nachdem der Bundesgrenzschutz am 20. März informiert worden sei, dass die vier Ausländer am Tag zuvor in der Hafteinrichtung um Asyl nachgesucht hätten, habe er die bereits vorgenommenen Flugbuchungen storniert und die Akten noch am selben Tag an die zuständige Außenstelle des Bundesamtes zur weiteren Bearbeitung übergeben, heißt es in der Antwort.