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234/2001
Stand: 05.09.2001
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Acht Selbstmorde bei Bundeswehr-Auslandseinsätzen seit 1998

/Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr sind seit 1998 acht Soldaten durch Selbstmord ums Leben gekommen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6840) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6645) zur Betreuung der Bundeswehrsoldaten und ihrer Familienangehörigen. Die Ursachen hätten vorwiegend im privaten Bereich der Betroffenen gelegen, soweit dies im Nachhinein nachzuvollziehen sei, heißt es in der Antwort. Die Zahl der "suizidalen Handlungen" bei Auslandseinsätzen lasse bisher keine Trendaussagen zu.

Im Übrigen betont die Regierung, die Qualität der deutschen Betreuung halte den Vergleichen in "multinationalen Feldlagern" stand. Vor Beginn des Einsatzes fänden Informationsveranstaltungen in den Familienbetreuungszentren statt, die gut angenommen würden. Gesicherte Erkenntnisse zu konkreten Auswirkungen der sechsmonatigen Einsatzdauer im Blick auf die psychische und physische Belastung der Soldaten lägen bislang nicht vor. Der verlängerte Einsatzzeitraum stelle vor allem jüngere Familien und Lebenspartnerschaften auf die Probe. Die Regierung erwartet eine Verbesserung der Situation von der neuen Urlaubsregelung, die ein Splitting des 14-tägigen Urlaubsanspruches zulasse. Grundsätzlich hätten alle Soldaten eines Kontingents mit einer Einsatzdauer von mehr als vier Monaten die Möglichkeit, ihren Urlaub zu splitten. Bei den Friedenstruppen in Bosnien-Herzegowina (SFOR) hätten etwa 90 Prozent aller urlaubsberechtigten Soldaten Urlaub genommen, bei den Truppen im Kosovo (KFOR) etwa 80 Prozent. Bei SFOR hätten etwa acht Prozent, bei KFOR etwa fünf Prozent ihren Urlaub in zwei Zeiträume aufgeteilt. Weiter heißt es in der Antwort, es werde sichergestellt, dass jeder deutsche Soldat im Einsatzland gegen "zumutbare Bezahlung" (derzeit etwa 58 Pfennig je Minute) nach Deutschland telefonieren könne. In acht Standorten stünden Internet-Cafés zur Verfügung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_234/01
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