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252/2001
Stand: 27.09.2001
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Kapazitätsbeschränkungen für ostdeutsche Werften abschaffen

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll mit der EU-Kommission Gespräche führen, damit die Kapazitätsbeschränkungen für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende dieses Jahres aufgehoben werden. Diese Forderung erhebt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/6950). Mindestens sollte jedoch die Kapazitätsobergrenze sofort um 20 Prozent mit einer zeitlichen Staffelung bis zum endgültigen Auslaufen der Kapazitätsbeschränkung Ende 2005 angehoben werden, so die Fraktion. Zur Begründung heißt es, durch die von Brüssel auf jährlich 327.000 ctg (gewichtete Schiffstonnage) festgelegte Kapazitätsobergrenze werde den Werften in Wismar, Rostock, Stralsund und Wolgast jede Flexibilität genommen. Dadurch drohten nicht nur Kurzarbeit, sondern es seien bereits Entlassungen angekündigt. Vorhandene Aufträge würden an anderen Standorten gefertigt. Eine Flexibilisierung bis zur Aufhebung der Beschränkungen durch die Vergabe von Aufträgen, die nicht unter die ctg-Grenze fallen, sei notwendig. Werften in Mecklenburg-Vorpommern müssten auf Grund dieser Beschränkungen Aufträge ablehnen, die nur dort oder in Südkorea gefertigt werden könnten, heißt es weiter. Derzeit führe die EU Handelsauseinandersetzungen mit Südkorea über Dumpingpraktiken. Die Beschränkungen seien eingeführt worden, betonen die Abgeordneten, um den Wettbewerb durch die bei der Privatisierung der Werften als Anschubfinanzierung gewährten Beihilfen nicht zu verzerren. Die damals mit den Beihilfen angeschafften Investitionsgüter seien zum Großteil abgeschrieben, so dass die Beschränkungen jetzt zunehmend selbst zu einer Wettbewerbsverzerrung führten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_252/02
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