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002/2002
Stand: 07.01.2002
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Hermes-Deckung für Schaltanlage zum Tehri-Staudammprojekt in Indien erteilt

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Entscheidung der Bundesregierung, eine Hermes-Deckung (Ausfuhrgewährleistung) für die Lieferung einer dem Tehri-Staudamm in Indien nachgelagerten Schaltanlage zu erteilen, ist nach Beratungen im Interministeriellen Ausschuss für Ausfuhrgewährleistungen getroffen worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7906) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/7412) mit. Die Regierung hält es nicht für problematisch, dass die nach PDS-Angaben in Fachkreisen umstrittene Entscheidung unmittelbar vor einer Indien-Reise des Bundeskanzlers erfolgte. Bei der Schaltanlage zur Anbindung des Wasserkraftwerks Tehri an das lokale Verbundnetz handele es sich um eine hocheffiziente, umweltfreundliche Anlage, die eine energiesparende Verteilung des in dem Wasserkraftwerk erzeugten Stroms in das Verbundnetz gewährleistet, betont die Regierung. Sie sei technisch Teil des Verbundnetzes und dem Wasserkraftwerk baulich, funktional und in der zeitlichen Realisierung nachgelagert. Entsprechend sei die Ausschreibung der Schaltanlage unabhängig von der Auftragsvergabe für das Kraftwerk erfolgt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe die indische Seite trotz intensiver Bemühungen der Deutschen Botschaft nicht zur Verfügung gestellt. Das indische Energieministerium habe mitgeteilt, eine UVP würde erst erteilt, wenn die Prüfung zufriedenstellend abgeschlossen worden sei. Es habe aus indischer Sicht keine Veranlassung zur Herausgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung bestanden. Die indische Regierung habe der Regierung mitgeteilt, dass die Umsiedlung von laut PDS rund 100.000 Betroffenen weitgehend abgeschlossen sei. Die Regierung erwartet, dass indische Rechtsvorschriften eingehalten werden, da sie für rechtswidrige Geschäfte keine Hermes-Deckungen erteile. Im Übrigen lägen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass im Zusammenhang mit der Lieferung der Schaltanlage "Schmiergeldzahlungen" des Deckungsnehmers geflossen seien. Auch seien der Bundesregierung keine ökologischen oder rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Installation der Schaltanlage bekannt. Die Lieferung der Schaltanlage werde aus staatlichen Mitteln von der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_002/05
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