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014/2002
Stand: 22.01.2002
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Regulierungsbehörde: Jeder dritte Haushalt hat direkten Internet-Zugang

/Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Beträchtliche Zuwächse bei den Teilnehmern am Mobilfunkdienst meldet die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in ihrem Tätigkeitsbericht 2000/2001, den die Bundesregierung zusammen mit einem Sondergutachten der Monopolkommission als Unterrichtung ( 14/7901) vorgelegt hat. Im Jahr 2000 habe sich die Zahl der Handy-Nutzer um 24,7 Millionen auf 48,2 Millionen mehr als verdoppelt. Ende Juni 2001 seien 55,3 Millionen Mobiltelefonierer bei Netzbetreibern registriert gewesen. Die Zahl der Internetnutzer sei innerhalb von zwei Jahren von rund 10 Millionen im Juli 1999 auf über 26 Millionen im Juli 2001 gestiegen. Die Zahl der privaten Internetzugänge habe sich von Mitte 1999 bis Juli 2001 von 15 auf über 30 Prozent verdoppelt, stellt die Behörde fest. Jeder dritte Haushalt verfüge mittlerweile über einen direkten Zugang ins Internet.

Die Regulierungsbehörde betont, Wettbewerb auf dem Gebiet der Telekommunikation sei nur durch regulatorische Eingriffe zu erreichen. Bei den Entwicklungen in der Festnetztelefonie handele es sich nach wie vor fast ausschließlich um regulierungsbedingten und nicht um sich selbst tragenden Wettbewerb. Entsprechend gebe es ein Missbrauchspotenzial, das eine latente Bedrohung für den Wettbewerb darstelle. Dies gelte um so mehr, als es der Deutschen Telekom AG ohne die erforderliche Kontrolle möglich wäre, ihre Marktmacht aus Marktsegmenten geringerer Konkurrenz in solche mit intensiverem Wettbewerb zu übertragen. Solange diese Möglichkeit bestehe, seien die Interessen der Verbraucher nur durch eine Regulierung sowohl der Netzzugangsleistung als auch der Kundenentgelte zu wahren, heißt es in dem Bericht. Andernfalls hätte die Telekom die Möglichkeit, Konkurrenten durch wettbewerbswidrige Preisabschläge und Dumpingstrategien vom Markt zu verdrängen oder neuen Unternehmen den Eintritt zu erschweren. Nur wenn ein neuer Anbieter erwarten könne, dass er seine Aufwendungen decken kann, weil die Kunden schneller auf seine Angebote reagieren als das Monopolunternehmen, werde er in den Markt eintreten. Müsse er dagegen fürchten, dass er mit kostenunterdeckenden Preisen konfrontiert wird, werde er einen Markteintritt selbst dann nicht wagen, wenn das Preisniveau aktuell deutlich überhöht wäre. Für ein marktbeherrschendes Unternehmen gebe es daher durchaus Anreize, Wettbewerber aus dem Markt zu verdrängen oder neuen Unternehmen den Markteintritt zu erschweren. Derartige Bestrebungen der Deutschen Telekom AG prüfe die Regulierungsbehörde "mit größter Aufmerksamkeit", wie sie betont. Ein Verzicht auf die Vorabregulierung der Endkundenentgelte würde gerade diese Gefahr erhöhen.

Bei Ortsgesprächen haben die Wettbewerber die überragende Marktstellung der Telekom bislang nur geringfügig geschwächt, heißt es weiter. Ihr Anteil am Verbindungsvolumen habe im ersten Quartal 2001 etwa drei Prozent betragen. Gleichzeitig hätten die Wettbewerber der Telekom etwa eine Million Telefonkanäle betrieben, was einem Anteil von etwa zwei Prozent entspreche. Während bei Analoganschlüssen im ersten Quartal 2001 gerade 0,6 Prozent von Wettbewerbern bereitgestellt worden seien, habe der Anteil bei ISDN-Basisanschlüssen bereits 3,3 Prozent und bei ISDN-Primärmultiplexanschlüssen sogar 9,8 Prozent betragen. Chancen für einen intensiveren Wettbewerb sieht die Regierung hier vor allem durch den Verkauf des Breitbandkabelnetzes und die Verpflichtung der Telekom zum Angebot von "Line Sharing" (gemeinsamer Zugang zum Teilnehmeranschluss). Auf dem Postsektor hat die Deutsche Post AG ihre marktbeherrschende Stellung mit knapp 95 Prozent Marktanteil gehalten, wie die Regulierungsbehörde feststellt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_014/11
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