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031/2002
Stand: 04.02.2002
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Wirtschaftpolitik wieder beim Wirtschaftsministerium konzentrieren

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will die Verantwortung für Wirtschaftspolitik wieder bei einem "Bundesministerium für Wirtschaft" konzentrieren. In einem Antrag ( 14/8142) heißt es, das Ministerium für Wirtschaft und Technologie solle seinen alten Namen wieder erhalten. Die mit Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 dem Bundesfinanzministerium übertragenen Kompetenzen für den Jahreswirtschaftsbericht, den Konjunkturrat für die öffentliche Hand, die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute, den Sachverständigenrat, vor allem für den Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin), für gesamtwirtschaftliche Analysen und Projektionen, die Wirtschaftsstatistik und die Fragen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seien wieder auf das Ministerium zurück zu übertragen, so die Fraktion. Zusätzlich wollen die Liberalen dem Wirtschaftsministerium die Unterabteilungen "Banken-, Versicherungs-, Investment-, Börsen- und Wertpapierwesen" sowie "Internationale Finanz- und Währungspolitik" übertragen, die bis 1972 Teil des Wirtschaftsministeriums gewesen seien. Damit würden das Kreditwesengesetz, die Finanzmarktförderung, das Übernahmegesetz oder Belange der Versicherungswirtschaft wieder Bestandteil der Wirtschaftspolitik, heißt es in dem Antrag.

Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialpolitik müssen nach Meinung der Fraktion enger als bisher verzahnt werden. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sollten dem Wirtschaftsministerium daher die Zuständigkeiten für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Ausländerbeschäftigung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz übertragen werden. Vor allem habe das Wirtschaftsministerium die Kompetenzen für die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, für die EU-Beschäftigungspolitik, für die Arbeitsmarktinstrumente, das Berufsbildungsrecht, das Arbeitsvermittlungsrecht, die Ausländerbeschäftigung, das Arbeitslosenversicherungsrecht, die Arbeitnehmerüberlassung, das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitszeitrecht zu übernehmen. Die Bundesanstalt für Arbeit wollen die Abgeordneten zu einer nachgeordneten Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums machen. Das allgemeine Arbeitsrecht, vor allem die Regelungen der Arbeitsgerichtsbarkeit, sollten dem Bundesjustizministerium übertragen werden. Die verbleibenden Teile des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung will die Fraktion mit dem Bundesgesundheitsministerium zu einem Bundesministerium für Gesundheit und Sozialordnung zusammenlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_031/03
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