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032/2002
Stand: 05.02.2002
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FDP will Grenze für steuerfreie Jobs erhöhen

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Schwelle, von der an die volle Steuer- und Abgabenpflicht greift, soll von 325 € auf 630 € erhöht werden. Außerdem soll die maximale wöchentliche Arbeitszeit für steuerfreie Beschäftigungsverhältnisse verlängert werden, schreibt die FDP in einem Antrag ( 14/8143). Gleichzeitig müsse man im Niedriglohnbereich zur Pauschalversteuerung in Höhe des Eingangsatzes der Einkommensteuer zurückkehren und die Sozialversicherungspflicht abschaffen. Die volle Last der Abgaben und Sozialbeiträge solle nur tragen, wer mindestens einen Arbeitslohn in Höhe des steuerlich anerkannten Existenzminimums von 1.175 DM im Monat verdient. Nach den Vorstellungen der FDP sollen außerdem die Freiträge für Sozialhilfeempfänger erhöht werden und die Anrechnungssätze langsamer steigen, um höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten zu erlauben. Zur Erläuterung heißt es, für viele der 800.000 arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger lohne es sich nicht, eine Arbeit anzunehmen, weil gerade bei niedrigem Einkommen der Lohnabstand zu gering sei und ein arbeitswilliger Sozialhilfeempfänger höchstens 141 € mehr im Monat verdiene könne, wenn er arbeite anstatt nichts zu tun. Weiter spricht sich die FDP dafür aus, das Mainzer Kombilohn-Modell nicht auf Bundesebene auszuweiten. Schließlich sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gerade im Haushalt und bei familienbezogenen Dienstleistungen geschaffen werden. Die Parlamentarier beklagen, dass die Koalition mit Beginn dieses Jahres eine Regelung ersatzlos gestrichen habe, wonach Privathaushalte jährlich 9.203 € von der Einkommensteuer absetzen können. Nach Überzeugung der FDP ist dies nur ein Bruchteil der Kosten, die zum Beispiel Bügelhilfe oder die Kinderbetreuung tatsächlich verursachten.

Die Parlamentarier führen aus, Arbeit gebe es genug in Deutschland. Die Rahmenbedingungen seien aber nicht richtig, da gerade im Einkommensbereich zwischen 325 und 630 € nur sehr wenige Menschen bereit seien, hierfür Arbeit aufzunehmen. Innerhalb dieser Grenze verlange der Staat die vollen Beitragssätze zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung. Arbeit dürfe nicht durch zu hohe Steuern und Sozialabgaben unbezahlbar gemacht werden. Einedurchgreifende Steuerreform müsse die Steuertarife weiter senken, eine Reform der sozialen Sicherungssysteme die Beitragslast reduzieren und eine Reform des Arbeitsmarktes und der Tarifordnung die institutionellen Barrieren abbauen. Es reiche nicht aus, den Niedriglohnsektor zu reformieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_032/01
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