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036/2002
Stand: 12.02.2002
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Zu Krankenkassenbeiträgen von Rentnern Stellung nehmen

/Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom März 2000 zum Thema Krankenversicherung der Rentner Stellung nehmen. Dies fordert die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 14/8156). Die Karlsruher Richter hätten eine 1992 eingeführte Regelung, mit der ab 1994 der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner eingeschränkt wurde, für verfassungswidrig erklärt und ihre Abschaffung bis Ende März 2002 angemahnt. Das Gericht habe dem Gesetzgeber die Option eingeräumt, entweder auch die zusätzlichen Einkünfte von nicht versicherten Rentnern bei der Beitragsbemessung heranzuziehen oder den Zugang zur kostengünstigen Krankenversicherung der Rentner auch für jene Rentner zu ermöglichen, deren Versicherungsleben hauptsächlich durch die gesetzliche Krankenversicherung geprägt gewesen sei. Die Regierung soll nun erläutern, warum sie erst fast zwei Jahre nach Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Außerdem soll sie erklären, ob sie im Falle eines Verbleibens im Amt alle Rentner mit sämtlichen Einkünften zur Beitragsbemessung heranziehen will. Weiter geht es den Parlamentariern darum, wie viele Rentner durch den Beschluss des Verfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von freiwillig versicherten Rentnern betroffen sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_036/01
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