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037/2002
Stand: 13.02.2002
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Bundesrat will Strafandrohung für "Trittbrettfahrer" erhöhen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STT) Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein sogenanntes "Trittbrettfahrergesetz" ( 14/8201) vorgelegt, mit dem die Strafandrohung des Paragraphen 126 Strafgesetzbuch (StGB) erhöht werden soll. Die Ereignisse seit dem 11. September hätten einen neue Dimension des Terrorismus aufgezeigt, die nicht nur die USA betreffe. So hätten die Milzbrand-Attentate eine tiefe Verunsicherung auch der deutschen Öffentlichkeit hervorgerufen. Dies nutzten Täter immer wieder für anonyme Ankündigungen von Straftaten wie die Verbreitung biologischer Kampfstoffe. Dadurch werde nicht nur das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit in starkem Maße beeinträchtigt, sondern es komme auch zu umfangreichen Einsätzen von Polizei- und Rettungskräften. Die Strafandrohung des Paragraphen 126 StGB solle deshalb für den Regelfall auf mindestens drei Monate und höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. In minder schweren Fällen sei die bisherige Strafandrohung einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis drei Jahren beizubehalten.

Die Bundesregierung bezweifelt in ihrer Stellungnahme, dass eine höhere Strafandrohung erforderlich ist. Das geltende Recht ermögliche es bereits, hohe Geld- und Freiheitsstrafen zu verhängen. Zudem seien bei allen bisher der Bundesregierung bekannt gewordenen Verurteilungen nach Paragraph 126 StGB Freiheitsstrafen verhängt worden. Daher soll die Strafandrohung nicht erhöht, sondern der vorhandene Strafrahmen ausgeschöpft werden, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_037/01
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