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039/2002
Stand: 15.02.2002
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Regierung: Überwachung der Fischetikettierung ist Ländersache

/Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MAR) Von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für den Verwaltungsvollzug von europäischem Gemeinschaftsrecht ist auszugehen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Fischetikettierungsgesetz fest. Weiter heißt es in der Unterrichtung ( 14/8196), in dem spezifischen Bereich der Vermarktung von Fischereierzeugnissen über das ganze Bundesgebiet hin sei die Durchführungskompetenz der jeweils vor Ort befindlichen Behörden notwendig. Die Länderkammer sieht insbesondere bei Seefischprodukten die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Kontrolle und daraus resultierende "erhebliche Vollzugsprobleme". Sie schlägt deshalb vor, bei erforderlicher länderübergreifender Kontrolle die Zuständigkeit für die Überwachung der Fischetikettierung auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übergehen zu lassen. Dem stimmt die Regierung nach eigenen Worten nicht zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_039/10
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