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043/2002
Stand: 20.02.2002
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Nutzer von Schrebergärten an öffentlichen Lasten stärker beteiligen

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/SAS) Grundstückseigentümer sollen künftig vom Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken die Erstattung "regelmäßig wiederkehrender öffentlicher Lasten" verlangen dürfen und damit stärker bei der Lastenteilung eines Grundstücks einbezogen werden. Dazu hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes der Bundesregierung ( 14/6884, (14/7169), bei Enthaltung der CDU/CSU und der FDP sowie gegen die Stimmen der PDS angenommen. Keine Zustimmung fanden eine von der PDS vorgelegte entsprechende Gesetzesinitiative ( 14/65) sowie zwei von ihr eingebrachte Änderungsanträge zum Schuldrechtsanpassungsgesetz und zur Nutzungsentgeltverordnung.

Als strittig erwies sich bei den Ausschussberatungen erneut die Frage nach der Erhebung von Gebühren und Anschlussgebühren für Nutzer von kleingärtnerisch genutzten Grundstücken sowie von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken. Ein Vertreter der Bundesregierung unterstrich, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf habe man nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 1999 Eigentümer- und Nutzerseite gleichermaßen einbezogen. Beim Abstimmungsverfahren habe er auch seitens der Länder keine weiteren Vorschläge gehört. An die Adresse der PDS gerichtet bat er, keine falschen Hoffnungen zu wecken. Dem pflichtete die SPD mit den Worten bei, die PDS dürfe den Menschen in den neuen Ländern nichts "vorgaukeln". Aus Sicht der Sozialdemokraten ist dies eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. So sind die Anschlussgebühren auf den betroffenen Freizeitgrundstücken dem Entwurf zufolge in gleicher Höhe zwischen Eigentümer und Nutzer zu teilen; dies habe für die Nutzer sogar den marktwirtschaftlichen Vorteil, dass sie ihren Anteil in einem Zeitraum von zehn Jahren erbringen müssten, während die Eigentümer die Kosten umgehend zu begleichen hätten. Demgegenüber machten Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass sie "Sympathien" für eine nutzerfreundlichere Regelung hätten, sich nun aber bei dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Lösung entschieden hätten, die vor dem Bundesverfassungsgericht "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Bestand habe.

Die PDS verwahrte sich indes gegenüber Unterstellungen, sie hege an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Zweifel. Die Abgeordneten erneuerten ihre Forderung nach einer "angemessenen" Beteiligung der Nutzer und einer veränderten Kündigungsregelung der Nutzungsverträge.

Auch die CDU/CSU-Fraktion hielt der PDS vor, bei den Menschen in den neuen Ländern Erwartungen geweckt zu haben, "die nicht zu halten waren". Dies sei für den Rechtsfrieden vor Ort keine gute Basis. In ihren Augen weist das Gesetzesvorhaben der Regierung in die richtige Richtung. Allerdings habe sie noch verfassungsrechtliche Bedenken, weil der Eigentümer nicht genügend entlastet werde. Da jedoch die Zeit dränge, wolle man nicht gegen das Gesetz stimmen, sondern sich der Stimme enthalten. Die Liberalen schlossen sich mit ihrer Stimmenthaltung der Argumentation der Union an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_043/02
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