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060/2002
Stand: 07.03.2002
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"19.872 Personen im Grunddatenbestand der Rasterfahndung erfasst"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STT) 19.872 Personen sind im Grunddatenbestand der Rasterfahndung erfasst, heißt es in der Antwort der Regierung ( 14/8257) auf eine kleine Anfrage der PDS ( 14/8087). Mit der Sammlung, Sichtung und Auswertung von Daten im Rahmen der Rasterfahndung seien im Bundeskriminalamt (BKA) bis zu sechs Mitarbeiter beschäftigt gewesen. Ende Januar habe sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz über das Verfahren der beim BKA eingerichteten Verbunddatei informiert. Danach erfolge die datenschutzrechtliche Bewertung des Verfahrens im Rahmen einer Anhörung. Personenbezogene Daten würden nach Aussonderungsprüffrist gelöscht, wobei sich die Speicherung um ein Jahr verlängere, wenn die Auswertung bei Fristablauf nicht abgeschlossen sei. Die Löschung erfolge spätestens nach zwei Jahren und werde durch das BKA durchgeführt.

Bisher habe es drei Prozesse gegen die Weiterleitung von Daten gegeben, erklärt die Regierung. Die Landgerichte Berlin und Wiesbaden hätten die Maßnahme für nicht rechtsmäßig erklärt, doch sei gegen diese Beschlüsse Rechtsmittel eingelegt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe die Maßnahme dem Grunde nach für rechtsmäßig erklärt, dieses Urteil sei aber bisher noch nicht rechtskräftig. Derzeit prüften die Länder die Umsetzung der Urteile in eigener Zuständigkeit. So seien nach dem Beschluß des Landgerichtes die Daten Berlins aus der Verbunddatei gelöscht worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_060/08
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