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070/2002
Stand: 14.03.2002
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Sudan soll seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen

/Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll bei der Regierung des Sudans auf die Einhaltung der von ihr eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und im Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung dringen. Vor dem Hintergrund eines Anfang des Jahres geschlossenen Waffenstillstandsabkommens für die Nuba-Berge und den anschließend erfolgten Angriffen auf Siedlungen und Zivilisten in dem erdölreichen Gebiet des Süd-Sudan seien wieder Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Regierung aufgekommen, erklären die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag ( 14/8481). Deshalb soll die Bundesregierung bei der bevorstehenden 58. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission dafür eintreten, dass die Lage im Sudan erneut in einer Resolution kritisch bewertet wird.

Auch sei die Regierung in Khartoum aufzufordern, die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren. Zur Erklärung heißt es weiter, der Sondergesandte des amerikanischen Präsidenten für den Sudan, Senator John Danforth, habe alle Gespräche mit Khartoum vorerst abgebrochen, nachdem die sudanesische Regierung bereits wenige Tage nach Inkrafttreten des Waffenstillstandsabkommens Dörfer im Südsudan bombardiert hatte. Es gehe nicht nur darum, den Friedensprozess in den Nuba-Bergen zu fördern und einen Stopp aller Bombardierungen zu erreichen, sondern es müssten auch befriedete Zonen geschaffen werden, um Impfungen durchführen zu können. Auch den im Süd-Sudan herrschenden Rebellen werfen die Abgeordneten schwere Menschenrechtsverletzungen vor, wie etwa außergerichtliche Tötungen, Vergewaltigungen und willkürliche Verhaftungen. Um die Lage vor Ort weiter beobachten zu können soll sich die Bundesregierung deshalb bei den Vereinten Nationen und der UN-Menschenrechtskommission dafür einsetzen, dass das Mandat des UN-Sonderbeauftragten für den Sudan, das im April endet, um ein Jahr verlängert wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_070/08
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