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100/2002
Stand: 17.04.2002
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Dem gemeinwohlorientierten Stiftungswesen neue Impulse geben

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte dem gemeinwohlorientierten Stiftungswesen neue Impulse geben und hat dafür einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Stiftungsrechts ( 14/8765) vorgelegt. Vor dem Hintergrund eines deutlichen Aufschwungs bei der Errichtung von Stiftungen in den vergangenen Jahren, der auf ihre weitere steuerliche Förderung zurückgeführt wird, möchte sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen weiter verbessern. Dazu werden unter anderem die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen eine Stiftung Rechtsfähigkeit erlangt, im Bürgerlichen Gesetzbuch nun einheitlich und abschließend bestimmt. Bislang war es dem Landesrecht vorbehalten, die Zuständigkeitsverfahren der Stiftungsbehörden, die nähere Ausgestaltung und Arbeitsweise von Stiftungen sowie die Aufsicht darüber zu regeln. Ziel sei es, durch eine bundeseinheitliche Regelung die rechtlichen Anforderungen für die Errichtung einer Stiftung für potentielle Stifter transparenter und einfacher zu gestalten. Dadurch soll die Stifterfreiheit gestärkt und der Stifterwillen ein besonderes Gewicht bei stiftungsrechtlichen Vorschriften gegeben werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_100/07
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