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118/2002
Stand: 10.05.2002
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Änderung von Behördenbezeichnungen im Bundesrecht erleichtern

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will, dass veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung mit geringerem Aufwand in die bestehenden Bundesgesetze und Rechtsverordnungen aufgenommen werden können. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/8977) vorgelegt. Die bisherige Regelung habe angesichts des derzeitigen Bestandes von 2.165 Stammgesetzen und 2.126 Stammverordnungen im geltenden Bundesrecht vor allem bei umfangreichen oder zeitlich kurz aufeinanderfolgenden Neuordnungen und Umbenennungen der Geschäftsbereiche zu einem sehr hohen Aufwand beim Vollzug der Änderungen im Wortlaut der Rechtsvorschriften geführt. Geplant ist, dass die Veränderungen künftig vor allem auf Grund von Zuständigkeitsanpassungsverordnungen umgesetzt werden. Die Bundesressorts sollen aber auch die Möglichkeit erhalten, reine Änderungen von Behördenbezeichnungen bei anstehenden Neubekanntmachungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen selbst ohne Zuständigkeitsanpassungsverordnung vorzunehmen. Das Zuständigkeitsanpassungsgesetz von 1975 will die Regierung aufheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_118/03
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