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119/2002
Stand: 13.05.2002
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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Kroatien umsetzen

/Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aus dem Jahre 2001 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Republik Kroatien soll umgesetzt werden. In einem Gesetzentwurf der Regierung ( 14/8981) heißt es, der so genannte Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ruhe im Wesentlichen auf drei Säulen: das Angebot attraktiver Anreize im politischen und wirtschaftlichen Bereich, die Verpflichtung der Länder des westlichen Balkans zu Reformen und die Intensivierung regionaler Kooperationen. Das Abkommen ziele auf eine umfassende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem jeweiligen Partnerland in allen erdenklichen Bereichen ab. Dies gehe vom politischen Dialog über die Angleichung der Rechtssysteme, die gegenseitige wirtschaftliche Liberalisierung bis hin zur Schaffung von Freihandelszonen. Außerdem habe man sich vorgenommen, Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik abzustimmen und die Kriminalität gemeinsam zu bekämpfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_119/07
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