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122/2002
Stand: 15.05.2002
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Verfassungsänderung zugunsten des ethischen Tierschutzes befürwortet

/Rechtsausschuss

Berlin: (hib/SAS) Eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen auf den Weg gebracht. Die gemeinsame Gesetzesinitiative zur Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 14/8860) erhielt bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme aus den Reihen der CDU/CSU den Zuspruch aller im Bundestag vertretenen Fraktionen. Seitens der Union wurden im Ausschuss Bedenken mit Blick auf die Landwirtschaft und Forschung geltend gemacht. Nicht durchsetzen konnte sich ein themengleicher vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf ( 14/758). Dabei zeigten sich die Abgeordneten fraktionsübergreifend zufrieden, dass der Kompromissvorschlag, der auf einem bereits vor rund einem Jahr eingebrachten Gesetzentwurf beruht, nun die für eine Verfassungsänderung notwendige zwei Drittel Mehrheit erhält, um dem Individualtierschutz Verfassungsrang zu geben.

Einmütig befürwortet hat der Rechtsausschuss die Gesetzesvorhaben zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes ( 14/8770) sowie die Novelle zur Reform des Aktien- und Bilanzrechts ( 14/8769). Das Plazet der Abgeordneten gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP erhielt auch die Novelle zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege ( 14/8276). Auf den Widerstand der Union stießen dabei nicht nur neue mögliche materielle Entschädigungsforderungen seitens der Opfer, sondern auch eine "pauschale Verurteilung der Vätergeneration", wenn diese sich militärischen Befehlen des NS-Regimes nicht widersetzt hatte. Sie vertrat die Auffassung, durch das Gesetz würde neues Unrecht geschaffen. Die FDP argumentierte, sie könne kein Defizit bei der bestehenden Rechtslage erkennen. Ihrer Einschätzung nach gibt es keinen Bedarf für ein solches Gesetz. Demgegenüber verwiesen die Bündnisgrünen darauf, dass es in erster Linie darum gehe, den Opfern Würde zukommen zu lassen und das Gesetz selbst keine Entschädigungsleistungen auslöse. Ein Vertreter der Bundesregierung unterstrich, dass die Zahl der zu erwartenden Anträge kein "unüberwindliches Haushaltsrisiko" darstelle - vorausgesetzt, der Bundestag gebe grünes Licht für entsprechende Entschädigungsleistungen bei Bedürftigen. Einem bei den Beratungen gestellten Antrag der Union, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss zu überweisen, erteilte der Ausschuss eine Absage. Ebenfalls gescheitert ist ein Antrag der PDS zur Aufhebung der nationalsozialistischen Unrechtsurteile gegen Deserteure ( 14/5612), in dem diese das Thema Kriegsverrat aufzunehmen gefordert hatte.

Auch dem Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung ( 14/7562) stimmte der Rechtsausschuss gegen die Stimmen der Union und PDS zu. Einen Vorstoß des Bundesrates zur Regelung der Zuständigkeit für die Anordnung einer DNA-Untersuchung bei Spuren ( 14/5264) lehnte er ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_122/03
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