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123/2002
Stand: 15.05.2002
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Regelung über Transferrubel-Schulden mit Russland erläutert

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder/

Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwochmittag im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder die bei den deutsch-russischen Gesprächen in Weimar am 9. und 10. April dieses Jahres gefundene Regelung über die Transferrubel-Schulden Russlands erläutert. Bei einem Schuldenstand von 6,4 Milliarden Transferrubel hätten sich beide Seiten geeinigt, dass Russland 500 Millionen Euro zurückzahlen müsse. 350 Millionen Euro seien in zwei Raten noch in diesem Jahr fällig, 2003 und 2004 müsse Russland jeweils 75 Millionen Euro zahlen. Das Ministerium erinnerte an die Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und dem russischen Präsidenten Boris Jelzin vom Dezember 1992. Damals hätten beide Seiten festgelegt, dieses Thema acht Jahre lang nicht mehr anzusprechen. Auch habe sich Deutschland damals verpflichtet, dass Russland bis zur Regelung des Problems, also bis April dieses Jahres, keine Belastungen daraus entstehen. Von Unionsseite auf die Differenz zwischen 6,4 Milliarden und 500 Millionen angesprochen, betonte die Regierung, dass es sich um einen Fall um Transferrubel und im anderen um Euro handele.

Der Transferrubel war im Handel unter den früheren Ostblockstaaten als Verrechnungseinheit verwendet worden. Russlands Verbindlichkeiten gegenüber Deutschland resultierten aus der Fortsetzung des Transferrubel-Verrechnungsverkehrs der DDR mit den früheren Ostblock-Partnerstaaten bis Ende 1990. Bei der Umstellung der DDR-Mark auf die D-Mark haben die Außenhandels- und Produktionsfirmen der DDR, die früher auf Transferrubel-Basis exportierten, Ausgleichsforderungen durch den Bundeshaushalt erhalten. Auf der Basis eines errechneten Kurses von 2,34 DM pro Transferrubel wurden den ostdeutschen Firmen zum Ausgleich für die russischen Transferrubel-Verbindlichkeiten rund 15 Milliarden DM ausgezahlt.

Nach Darstellung des Ministeriums bewegt sich die deutsch-russische Vereinbarung im "Spektrum der üblichen Transferrubel-Abkommen" mit anderen ehemaligen Ostblockstaaten. Für Deutschland als größten Gläubiger im Pariser Club, der Vereinigung westlicher Gläubigerstaaten, sei es wichtig gewesen, dass Russland seinen Schuldendienst auf Altschulden gegenüber dem Pariser Club pünktlich bediene. Gelöst worden sei auch ein Hermes-Schadensfall, so dass der Bund von russischer Seite 300 Millionen Euro zurückerstattet bekommt, die er als Ausfuhrgewährleistung an deutsche Exporteure nach Russland gezahlt habe. Gesprochen worden sei auch über das Thema Beutekunst. Dabei habe Deutschland unter anderem die Rückführung von Resten der Gothaer Bibliothek und des Lassalle-Nachlasses angesprochen. Russland habe eine "konstruktive Prüfung" zugesagt. Über das Thema Beutekunst müsse "in sensibler Weise" weiter verhandelt werden, betonte der Ministeriumssprecher.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_123/03
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