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135/2002
Stand: 28.05.2002
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Russische Seite zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen aufgefordert

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat die deutsch-russischen Regierungskonsultationen vom 9. und 10. April des Jahres zum Anlass genommen, um sich nachdrücklich für ein Ende der militärischen Gewalt und für politische Lösungen in Tschetschenien einzusetzen. Auch wurde die russische Seite erneut "mit Nachdruck" aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen zu beenden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/9036) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/8913) weiter erklärt, habe man auch aktiv eine von der EU eingebrachte kritische Tschetschenienresolution bei der 58. Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf unterstützt. Allerdings habe diese bei der Abstimmung die erforderliche Mehrheit verfehlt.

Im Weiteren verweist die Bundesregierung auf Stellungnahmen von Bundesaußenminister Joschka Fischer, der zuletzt am 20. März 2002 bei der UN-Menschenrechtskommission betont habe, dass es beim Menschenrechtsschutz keinen "Anti-Terror-Rabatt" geben könne und die Menschenrechtslage in Tschetschenien offen kritisiert habe. Nach Ansicht der Bundesregierung bleibt die russische Regierung weiterhin gefordert, alles zu tun, um "die weiterhin kritische Menschenrechtslage in Tschetschenien nachhaltig zu verbessern". Dazu gehört aus ihrer Sicht auch die umfassende Aufklärung der Taten, über die berichtet worden ist, und ihre konsequente und lückenlose Ahndung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_135/04
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