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143/2002
Stand: 04.06.2002
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Enquete-Kommission empfiehlt Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

/Arbeit und Soziales/Bericht

Berlin: (hib/RAB) Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" empfiehlt, das steuerliche Gemeinnützigkeits- und das Spendenrecht zu reformieren. Dies geht aus dem Bericht ( 14/8900) hervor, den das Gremium vorgelegt hat. Es sei notwendig, den Katalog der gemeinnützigen Zwecke des Gesetzes durch eine Kommission des Bundestages grundsätzlich zu überarbeiten. Die Reform des Rechts solle sich am Grundprinzip der Förderung bürgerschaftlichen Engagements orientieren, schreiben die Abgeordneten und Sachverständigen. Weiter heißt es, Spenden und Mitgliedsbeiträge sollten gleichbehandelt und die unterschiedlichen Spendenhöchstsätze von fünf und zehn auf einheitliche zehn Prozent festgelegt werden. Ein zentrales Anliegen der Enquete-Kommission ist es, einen angemessenen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch eine "konzertierte Aktion" zwischen Staat, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Versicherungswirtschaft zu gewährleisten. Um Nachteile durch finanziellen Aufwand auszugleichen, solle eine allgemeine steuerfreie Aufwandspauschale für bürgerschaftliches Engagement in Höhe von 300 Euro pro Jahr eingerichtet werden. Durch die Finanzierung von Modellprojekten, zum Beispiel zur Förderung des Engagements von Migranten, könnten weitere Impulse für das bürgerschaftliche Engagement gegeben werden. Eine weitere Forderung der Kommission ist es, bürokratische Hemmnisse im Zuwendungsrecht und auch in der Zuwendungspraxis abzubauen. In diesem Sinne solle geprüft werden, ob das Verbot der Rücklagenbildung gelockert werden kann. Dadurch werde den Zuwendungsempfängern mehr Flexibilität ermöglicht und gleichzeitig ihre Autonomie gestärkt.

In einem Sondervotum erklären die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sowie einige Sachverständige, es sei wichtig, das Bewusstsein für mehr bürgerschaftliches Engagement in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft verstärkt zu bilden. Das Bewusstsein müsse darauf ausgerichtet sein, freiwilliges, gemeinwohlorientiertes und nicht auf Gewinn ausgerichtetes Engagement als unabdingbare Voraussetzung für ein demokratisches, soziales Gemeinwesen zu begreifen. Im einzelnen fordern die Parlamentarier, die Neuregelungen der 325-Euro-Jobs und der Scheinselbstständigkeit für gemeinnützige Organisationen so zu verändern, dass diese von den wirtschaftlichen und bürokratischen Benachteiligungen entlastet werden. Laut Sondervotum solle eine allgemeine steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandspauschale in Höhe von 360 Euro im Jahr eingeführt werden.

In weiteren Sondervotum eines Abgeordneten der FDP sowie eines Sachverständigen heißt es, Kinder und Jugendliche sollten für die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements als prägende Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden. Deren Lernerfahrung sei Voraussetzung dafür, die Bürgergesellschaft zu entwickeln und die Grundbedingungen für selbstverantwortetes Engagement zu schaffen. Laut Sondervotum ist es richtig, auf monetäre Anreize für Engagement zu verzichten, um nicht die Grenze zur Erwerbsarbeit aufzuheben. Auch sei es richtig, den Übungsleiterfreibetrag nicht auszuweiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_143/03
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