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147/2002
Stand: 06.06.2002
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Gemeinsamer Entwurf zur Entschädigung von DDR-Doping-Opfern anvisiert

Sportausschuss/

Berlin: (hib/RAB) Die Fraktionen des Bundestages bemühen sich darum, mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf die Opfer von Doping der ehemaligen DDR zu entschädigen. Diese Absicht bekundeten die Abgeordneten am Mittwochnachmittag in einer Diskussion über einen Koalitionsentwurf ( 14/9028) und eine Initiative von CDU/CSU und FDP ( 14/9022). Während die Koalition für die Entschädigung der Opfer keine feste Summe nennen will, möchten Union und FDP jedem Doping-Opfer 5 000 Euro zukommen lassen. Die Unterschiede zwischen den Gesetzentwürfen sei marginal, stellte die SPD fest. Es sei nicht entscheidend, ob in der Initiative einen Festbetrag genannt werde. Falls die Zahl der Anträge die Erwartungen übertreffe, könnte die bisher für die Entschädigung vom Haushaltausschuss zugesagte Summe in Höhe von 2 Millionen Euro aufgestockt werden. Es müsse auch klargestellt werden, dass die Entschädigung keiner Verzichtserklärung auf eventuelle weitere Ansprüche der Betroffenen gleichkomme.

Die Union vertrat die Auffassung, dass die Nennung eines Festbetrages eine eindeutige Aussage für die Hilfe der Opfer sei. Momentan arbeite die Koalition mit zwei unbekannten Größen, der Höhe der Entschädigung sowie der Zahl der Antragsteller. Die Bündnisgrünen unterstützten die Forderung, einen Festbetrag in Höhe von 5 000 Euro mit der Gesetzesinitiative festzulegen. Falls die Summe von 2 Millionen Euro überschritten werde, könnten Spendengelder eingesammelt werden. Es dürfe in der Öffentlichkeit nicht so aussehen, als wäre die angestrebte Lösung schlechter als gar keine Einigung. Es sei positiv, dass nach zehn Jahren Diskussion nun endlich etwas für die Dopingopfer getan werde. Die PDS lehnte die Entwürfe in der jetzigen Form mit der Begründung ab, dass es auch im alten Bundesgebiet Doping-Opfer gegeben habe. Auch sei es zweifelhaft, ob eventuelle Schädigungen nach so langer Zeit zweifelsfrei auf die Einnahme von Dopingmitteln zurückgeführt werden könne. Des Weiteren sei unklar, wie die Zahl der von der Regierung erwarteten 500 bis 1000 Anträge auf Entschädigung zustande gekommen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_147/02
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