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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Fraktionen begrüßen Empfehlungen zur Gestaltung des Berliner Schlossplatzes

/Kultur und Medien/Anträge

Berlin: (hib/HAU) Die Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der PDS begrüßen das von der Internationalen Expertenkommission "Historische Mitte Berlin" vorgeschlagene Nutzungskonzept für das Areal des ehemaligen Berliner Schlosses. Der Antrag der SPD-Fraktion sowie von Bündnis 90/Die Grünen ( 14/9222) unterstützt insbesondere die Empfehlung der Expertenkommission, bei der städtebaulichen Neugestaltung der Spreeinsel weitgehend auf den historischen Stadtgrundriss zurückzugreifen. Die Neubebauung des Berliner Schlossplatzes solle sich an der Stereometrie des ehemaligen Berliner Schlosses orientieren, wobei in der Frage der Fassadengestaltung auch Alternativen zu einer barocken Rekonstruktion nicht ausgeschlossen seien sollen. Da die Bebauung nicht ausschließlich mit öffentlichen Geldern erfolgen könne, sieht der Antrag in dem von der Kommission vorgeschlagenen Modell der privat-öffentlichen Finanzierung eine gute Alternative.

Die FDP-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag ( 14/9243) für die Wiederherstellung des Berliner Schlossplatzes in seiner historischen Gestaltung aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Umsetzung der Expertenempfehlungen die notwendigen Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Berliner Senat zügig zu treffen. Der Bund und das Land Berlin sollten gemeinsam einen internationalen Realisierungswettbewerb ausloben, nachdem die Finanzierung sichergestellt wurde.

In einem Antrag der PDS-Fraktion ( 14/9244) wird für die öffentliche Nutzung des Berliner Schlossplatzes und seiner angrenzenden Gebäude plädiert. Die Abgeordneten unterstützen die Entscheidung von Bundesregierung und Berliner Senat, zur Erarbeitung eines Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes eine Arbeitsgruppe Bund/Berlin einzusetzen. Überprüft werden müsse dabei vor allem die Angemessenheit von Bauvolumen und Flächenbedarf sowie die künftige Trägerschaft. Außerdem solle der Palast der Republik nach Abschluss der Asbestsanierungsarbeiten für kulturelle Zwecke temporär genutzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/03
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