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149/2002
Stand: 06.06.2002
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Abrüstungsbemühungen und Rüstungskontrolle für Nuklearwaffen verstärken

/Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll mit Nachdruck darauf dringen, dass keine neuen Nuklearwaffen entwickelt werden. Wie die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/9241) darlegen, deutet vieles darauf hin, dass die neue Ausgangslage im Bereich der nuklearen Rüstungs- und Abrüstungspolitik sowie die zu erwartenden stärkeren Bemühungen zur Entwicklung und Errichtung von Abwehrsystemen insgesamt zu Rückschlägen im Bereich der Abrüstungs- und Rüstungskontrolle sowie der Nichtverbreitung von Nuklearwaffen führen wird. Anlass zu dieser Sorge gibt den Koalitionsfraktionen der bisherige Verlauf der russisch-amerikanischen Gespräche über eine Reduzierung strategischer Atomwaffen. Es habe sich hier gezeigt, dass es nicht mehr wie bisher in erster Linie um feste Obergrenzen für Nuklearwaffen und damit um deren reale Reduzierung und Vernichtung geht, sondern vorwiegend um die Herausnahme einer bestimmten Anzahl von strategischen Nuklearwaffen aus dem operativen Arsenal.

Die Abgeordneten deuten die Gespräche als Versuch der USA, sich eine größtmögliche militärische Flexibilität im Rahmen von Abrüstung zu sichern. Zudem interpretieren sie die Vorgehensweise der USA so, dass Waffen jederzeit wieder reaktiviert werden können und Abrüstungsvereinbarungen damit umkehrbar seien. Dies widerspreche aber dem im Schlussdokument der Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag vom April 2000 im Konsens vereinbarten Prinzip der Unumkehrbarkeit nuklearer Abrüstung. Die Koalitionsfraktionen warnen davor, dass es nicht auszuschließen sei, dass dies Auswirkungen auf die Verzichtserklärung der nichtnuklearen Staaten auf Kernwaffen haben könne, wenn die Selbstverpflichtung von Kernwaffenstaaten zur vollständigen nuklearen Abrüstung in Zweifel gerate. Auch die Aufkündigung des ABM-Vertrages durch die USA wird von den Abgeordneten als ein Schritt hin zu unilateralen Maßnahmen gedeutet, mit dem das Land seine Sicherheiten militärisch gewährleisten wolle. Hier dringen die Abgeordneten auf die Einsicht, dass Frieden, Sicherheit und Stabilität nicht durch einseitige Schutzsysteme oder durch den Aufbau und Einsatz von militärischen Offensivpotenzialen erreicht werden könne, sondern letztlich nur durch Kooperation und Partnerschaft sowie multilaterale und überprüfbare Abkommen zur Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Nichtverbreitung zu erreichen sei.

Die Bundesregierung soll deshalb auf die USA und Russland einwirken, dass bei den laufenden Verhandlungen über weitere nukleare Abrüstung im strategischen Bereich Grundsätze der Unumkehrbarkeit und der Überprüfbarkeit in einem rechtsverbindlichen Abkommen berücksichtigt werden, damit auch bereits bestehende Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime nicht beschädigt oder ausgehöhlt und zukünftige Regime nicht behindert werden. Auch soll sie für eine Stärkung des Übereinkommens zum Verbot von biologischen Waffen durch die Errichtung eines entsprechenden Überprüfungsregimes eintreten. Nach dem Willen der Fraktionen soll im Übrigen das Chemiewaffenübereinkommen vollständig umgesetzt werden mit dem Ziel, dass diese Waffen abgerüstet und vernichtet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_149/03
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