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155/2002
Stand: 12.06.2002
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Entwurf zur Betreuung schwerstkranker Kinder weitgehend begrüßt

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/9031) zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder wird von Sachverständigen des Gesundheitswesens weitgehend begrüßt. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen hervor, die die Experten für eine am Mittwochnachmittag stattfindende öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses vorgelegt haben. Nach Darstellung der Deutschen Hospizstiftung ist es richtig, einem Elternteil eines schwerstkranken Kindes einen Anspruch auf die Zahlung eines Krankengeldes zur Pflege, Beaufsichtigung und Betreuung des erkrankten Kindes über den bisherigen Zeitrahmen von zehn Arbeitstagen hinaus einzuräumen. Kritik äußerte der Verband über die Regelung, die Altersgrenze auf zwölf Jahre zu legen. Viele der tödlich verlaufenen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter würden ihre pflegeaufwändigsten und betreuungsintensivsten Krankheitszustände erst im frühen Erwachsenenalter erreichen.

Nach Einschätzung der Spitzenverbände der Krankenkassen führt die Neuregelung zu Mehrausgaben im Bereich Krankengeld. Aus heutiger Sicht sei jedoch davon auszugehen, dass die zu erwartende Summe für die Mehrausgaben beim Krankengeld nicht beitragssatzrelevant sein wird. Neue finanzielle Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Angesichts der schwierigen finanziellen Situation der GKV sei es nicht akzeptabel, die Ausgaben durch neue Leistungen auszuweiten. Die GKV muss nach Einschätzung des Verbandes strukturell reformiert werden, um sie zukunftsfähig zu machen und finanzierbar zu halten. Der Gesetzentwurf müsse des Weiteren nachgebessert werden, um die gesetzlichen Grundlagen für den Krankengeldanspruch präziser zu fassen. Dem Arbeitgeber könne darüber hinaus nicht zugemutet werden, Arbeitnehmer unbefristet von der Arbeit freizustellen. Unternehmer müssten zumindest annähernd einschätzen können, wie lange Mitarbeiter von der Arbeit fern bleiben, um sich um Ersatzkräfte bemühen zu können. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz unterstützt das der Initiative zugrundeliegende Anliegen. Allerdings seien Menschen jedes Alters von dem Problem betroffen, dass Angehörige für die Betreuung auf Grund beruflicher Verpflichtungen nicht zur Verfügung stehen. Häufig scheiterten häusliche Versorgungen, weil die Betreuungspersonen fehlten. Daher sollte die gesetzliche Regelung auf alle schwerstkranken und sterbenden Menschen ausgeweitet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_155/05
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