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156/2002
Stand: 12.06.2002
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Ambulante Sanktionsmöglichkeiten für Straftaten erweitern

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die ambulanten Sanktionsmöglichkeiten für Straftaten im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität sollen erweitert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 14/9358) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Ziel ist es den Angaben zufolge, vor allem kurze Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. An deren Stelle schlagen die Fraktionen unter anderem vor, den Anwendungsbereich der gemeinnützigen Arbeit zu erweitern. Dabei soll gemeinnützige Arbeit zum Beispiel als Ersatzstrafe eingeführt werden, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde. Einem Tagessatz sollen drei Stunden gemeinnütziger Arbeit entsprechen. Zudem sollen das verkehrsstrafrechtliche Fahrverbot und die Verwarnung mit Strafvorbehalt erweitert werden. Schließlich sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen im Bereich der Geldstrafe vor. So sollen unter anderem die Gerichte verpflichtet werden, einen Teilbetrag der Geldstrafe Organisationen der Opferhilfe zuzuweisen. Die Wiedergutmachungsansprüche des Opfers sollen einen Vorrang gegenüber der Vollstreckung von Geldstrafen erhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_156/07
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