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164/2002
Stand: 21.06.2002
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Entschädigung für deutsche "La Belle"-Opfer gefordert

/Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STA) In einer kleinen Anfrage ( 14/9374) erkundigt sich die FDP-Fraktion nach dem Standpunkt der Bundesregierung zum Anschlag auf die Berliner Diskothek "La Belle" in Verbindung mit dem erst kürzlich geschehenen Anschlag von Djerba in Tunesien. Unter anderem stellt die FDP die Frage, ob die Bundesregierung die lybische Regierung zur Anerkennung ihrer Entschädigungspflicht und den entsprechenden Zahlungen für die "La Belle"-Opfer veranlasst hat, oder ob die Regierung andernfalls bereit ist, angesichts des amerikanischen Beispiels im Falle "Lockerbie" gleichfalls Druck auf Lybien auszuüben, um eine von den Anwälten der deutschen Opfer geforderte Entschädigungszahlung in Höhe von 50 Millionen Euro zu veranlassen. Mit Blick auf die Höhe der Entschädigung erkundigt sich die FDP in der Anfrage, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass hohe Entschädigungszahlungen auch eine Abschreckung gegen zukünftigen Staatsterrorismus darstellen könnten. Sollten die Bemühungen um eine Entschädigung der Opfer durch die lybische Seite fehlschlagen, fragt die FDP, ob die Regierung bereit ist, die Opfer des Anschlages auf die Diskothek "La Belle" mit denen des Anschlages in Djerba gleichzustellen, und somit eine Auszahlung von Geldern an die Betroffenen aus dem dafür geschaffenen Fonds zu ermöglichen.

Bei dem Anschlag auf die Berliner Diskothek "La Belle" im April 1986 wurden fünf Menschen getötet und 260 Menschen verletzt. Für die amerikanischen Opfer, denen der Anschlag des lybischen Geheimdienstes gegolten habe, sei bereits eine Entschädigungsregelung zwischen den USA und der lybischen Regierung getroffen worden, während diese, 15 Jahre nach dem Anschlag, für die deutschen Betroffenen noch ausstehe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_164/05
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