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177/2002
Stand: 02.07.2002
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Höherwertige metallhaltige Abfälle vom Versatz unter Tage ausschließen

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/WOL) Mit einer Verordnung will die Bundesregierung die Verwendung von höherwertig verwertbaren metallhaltigen Abfällen als Versatzmaterial unter Tage ausschließen ( 14/9579). Darüber hinaus werden Grenzwerte festgelegt, um den Versatz von Abfällen mit hohen Schadstoffgehalten an solchen Standorten auszuschließen, die im Salzgestein nicht eine dauerhafte Trennung von der Biosphäre gewährleisten können.

Die Abfallentsorgung in Bergwerken unter Tage ist ein fester Bestandteil der deutschen Abfallwirtschaft, heißt es weiter. Für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) seien dabei drei "Unter-Tage-Deponien" in Heilbronn, Hava-Neurode und Zielitz vorgesehen. In den letzten Jahren habe sich darüber hinaus eine Reihe weiterer Bergwerke als Entsorger etabliert, die bergbaufremde Abfälle als Versatzmaterial für bergtechnische und bergsicherheitliche Zwecke, etwa zur Grubensicherung, einsetzen würden. Dabei sei festzustellen, dass in diesen Bergwerken der Anteil besonders überwachungsbedürftiger Abfälle gegenüber den Untertagedeponien kontinuierlich zugenommen habe. Dem soll nach dem Willen der Regierung entgegengewirkt werden, da sich in der Praxis bei den zum Versatz verwendeten Abfällen eine "bedenkliche Entwicklung" im Hinblick auf Schadstoffgehalt und vorhandene Gesteinsformationen abzeichne.

Für die Eisen- und Stahlindustrie können nach Regierungsangaben geringfügig höhere Entsorgungskosten entstehen, wenn der Versatz metallhaltiger Abfälle zu Gunsten teurerer Recyclingverfahren reduziert wird, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_177/04
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