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193/2002
Stand: 25.07.2002
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Jährlich 42.000 Todesfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/NEI) Im Jahre 1999 sind insgesamt 221.299 Personen in Folge von Alkoholkonsum medizinisch betreut worden und aufgrund verschiedener Berechnungen und Schätzungen kann jährlich von etwa 42.000 Personen ausgegangen werden, deren Tod direkt oder indirekt mit Alkoholkonsum in Verbindung steht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/9785) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9629) hervor. Darin weist die Regierung auf neuere Schätzungen hin, die ergeben, dass insgesamt bei etwa 4,3 Millionen Personen in Deutschland eine aktuelle Alkoholabhängigkeit oder ein Alkoholmißbrauch vorliegt. Der Anteil der Frauen variiere seit 1992 zwischen 22 und 23 Prozent, der Anteil minderjähriger Jugendlicher habe 2001 bei 0,5 Prozent gelegen und in den Vorjahren konstant bei 0,7 Prozent. Nach Angaben der Regierung hat sich der Pro-Kopf-Verbrauch reinen Alkohols in Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen in den letzen zehn Jahren nicht nennenswert verändert und lag im Jahr 2000 bei 10,5 Litern. Die Polizei habe in 2001 insgesamt 25.663 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden unter Einwirkung von Alkohol aufgenommen, hierbei verunglückten 34.392 Personen, 899 wurden getötet. Bei 7,9 Prozent aller aufgeklärten Straftaten und bei 26 Prozent aller aufgeklärten Gewaltdelikte sei bei der Tatbegehung Alkoholeinfluss festgestellt worden.

Die Bundesregierung weise seit vielen Jahren im Rahmen ihrer Straßenverkerssicherheitsarbeit aufklärerisch auf die Gefahren des Alkoholkonsums hin. Die im Jahr 2000 erstmals gestartete Kampagne "Bist du stärker als Alkohol" solle insbesondere Jugendliche auf Urlaubsreisen zu einem bewussteren Trinkverhalten anleiten, heißt es in der Antwort weiter. Durch das Jugendschutzgesetz werde zudem die Kinowerbung für Alkohol und Tabakwaren auf die Zeit nach 18 Uhr beschränkt. Der nationale Aktionsplan Alkohol habe zu verschiedenen präventiven Aktionen auf der Länderebene geführt. Zentrales Anliegen der Erörterungen sei der Themenkomplex "Kinder/Jugendliche und Alkohol".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_193/01
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