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193/2002
Stand: 25.07.2002
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Über Fälle doppelter Staatsangehörigkeit informieren

/Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NEI) Die doppelte Staatsangehörigkeit nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht ist Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU ( 14/9745). Die Fraktion erkundigt sich, wie viele Einbürgerungen unter Hinnahme von "Mehrstaatigkeit" vor und nach Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsrechts erfolgt sind und fragt, wie oft eine Einbürgerung abgelehnt wurde, um Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Die Union will weiter wissen, wie viele ausländische Kinder durch Geburt in Deutschland oder auf Antrag zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Die Regierung solle erläutern, wie diese deutschen "Doppelstaater" erfasst werden, um sie auf ihre Pflicht hinzuweisen zu können, sich ab dem 18. Lebensjahr für die eine oder andere Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Auch soll die Regierung die im Ausländergesetz geforderte "Gegenseitigkeit" mit Blick auf die Hinnahme von Mehrstaatigkeit definieren, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_193/07
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