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197/2002
Stand: 31.07.2002
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Laufbahnrechtliche Einordnung von Masterstudiengängen beurteilen

/Bildung und Forschung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NEI) Die von den Konferenzen der Innenminister sowie der Kultusminister getroffene Übereinkunft über den Zugang von Absolventen der neuen international kompatiblen Bachelor- und Master-Studiengänge zum öffentlichen Dienst ist Thema einer Kleinen Anfrage der PDS ( 14/9830). Sie will wissen, ob die Bundesregierung es für gerechtfertigt hält, dass die Eignung von Master-Studiengängen an Fachhochschulen für den höheren Dienst überprüft werden soll, während sie bei Master-Studiengängen an Universitäten vorausgesetzt werde. Die Regierung soll zu der Übereinkunft auch im Hinblick auf die Überführung dieser Studiengänge in das Regelangebot der Hochschulen und die Verpflichtung Deutschlands zur Schaffung eines europäischen Hochschulrahmens sowie die Reputation deutscher Hochschulabschlüsse im Ausland Stellung nehmen. Die Fraktion erkundigt sich weiter, wie die Regierung zu der politischen Forderung steht, für die Bezahlung und laufbahnrechtliche Eingruppierung eines Hochschulabsolventen im öffentlichen Dienst nicht formale Kriterien wie Hochschulart oder Semesterzahl, sondern seine tatsächliche Qualifikation entscheiden zu lassen. Gefragt wird auch, ob das Bundesministerium des Innern für seinen Bereich generell auf Einsprüche gegen die Eignung von Fachhochschulstudiengängen für den höheren Dienst verzichten wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_197/01
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