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206/2002
Stand: 20.08.2002
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Deutsche Spezialkräfte dem Schutz afghanischer Zivilbevölkerung verpflichtet

/Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/NEI) Die deutschen Spezialkräfte in Afghanistan haben sich strikt an die Grundsätze des Kriegsvölkerrecht gehalten und sind dem Schutz der Zivilbevölkerung voll verpflichtet. Deutsche Soldaten haben im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM keine Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung begangen und keine Personen festgenommen, heißt es in der Antwort der Regierung (14/9862) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9787). Zivilpersonen genießen besonderen Schutz, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen. Weiter drückt die Bundesregierung ihr Bedauern über den Tod von Zivilisten durch einen irrtümlichen Bombenangriff der US-Armee auf eine afghanische Hochzeitsgesellschaft am 1. Juli 2002 aus und begrüßt, dass sich seit dem 15. Juli eine Untersuchungskommission der US-Regierung in der Region befindet. Darüber hinaus habe der US-Präsident George W. Bush Hilfe für die Hinterbliebenen zugesagt. Mit Blick auf ein Massaker der Nordallianz an Taliban-Kämpfern, das in einem irischen Dokumentarfilm dargelegt worden sei, hat das Außenministerium der USA gegenüber der deutschen Botschaft in Washington nach Angaben der Bundesregierung eine Beteiligung von US-Soldaten verneint. Eine Auswertung von Satellitenphotographien habe keine Hinweise auf ein Massengrab ergeben. Nach Ansicht der Regierung könnte eine Wahrheitskommission einen geeigneten Rahmen für eine Untersuchung bieten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_206/07
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