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215/2002
Stand: 04.09.2002
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Todesumstände einer Deutschen in der Türkei weiter ungeklärt

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung macht weitere Aktivitäten, die zur Aufklärung des Todes einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei beitragen können, vom Ergebnis eines Verfahrens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abhängig. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/9911) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/9858) erklärt, habe sie die türkischen Behörden bereits seit November 1998 mehrfach auf verschiedenen Ebenen um Stellungnahme dazu gebeten. Deren Erklärungen zufolge liegen keine genaueren Angaben über die Umstände des Todes von Andrea Wolf vor. Erfahren hat die Bundesregierung die Nachricht über deren Tod vom Sender "MED-TV" am 28. Oktober 1998.

Nach Angaben der PDS-Fraktion ist die deutsche Staatsangehörige Andrea Wolf ein Mitglied der PKK-Guerilla gewesen, die am 23. Oktober 1998 in der Nähe des Dorfes Keles im Kreis Catal von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und später erschossen aufgefunden worden sei. Weiter heißt es, eine "internationale unabhängige Untersuchungskommission", die nach Bekanntwerden der Nachrichten in München von Angehörigen sowie Freunden der Getöteten gebildet worden sei, habe später eine umfangreiche Dokumentation ihrer Recherchen zu der Tötung vorgelegt. Diese beruft sich auch auf vier Guerilleros, die von den türkischen Sicherheitskräften 1998 anlässlich der gleichen Operation festgenommen worden seien. Nach deren Darstellung sei Wolf bei ihrer Festnahme unbewaffnet gewesen. Die Augenzeugen hätten weiter berichtet, dass es zu Misshandlungen und der anschließenden Hinrichtung der Frau durch die türkischen Streitkräfte gekommen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_215/02
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