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218/2002
Stand: 09.09.2002
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Flutopfersolidaritätsgesetz bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Der federführende Finanzausschuss hat am Montagmittag den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Flutopfersolidaritätsgesetz ( 14/9894) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der PDS bei Enthaltung der CDU/CSU und Abwesenheit der FDP-Fraktion in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am kommenden Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Die noch am Koalitionsentwurf vorgenommen Änderungen betreffen im wesentlichen eine Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen und eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Die gesetzlichen Insolvenzantragspflichten erwiesen sich in der Sondersituation der Flutkatastrophe als hinderlich, so die Begründung, da oft unklar sein werde, ob und wann die Fristen zu laufen beginnen. Sie sollen daher zur Klarstellung und Erleichterung der Verhandlungen und zur Schadensabwicklung längstens bis zum Jahresende in "klar umrissenen Fällen" unterbrochen werden. Danach laufe die Antragsfrist neu an. Die Bundesregierung argumentiert, dass während der Flut viele Betriebsmittel oder vorfinanzierte Warenbestände vernichtet worden seien. Dies könne zu Zahlungsstockungen und zur Überschuldung führen. Die betroffenen Unternehmen benötigten Zeit, um Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen. Klar gestellt wird, dass es sich um Fälle handeln muss, in denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von der Hochwasserkatastrophe verursacht wurde. Auch müssten "ernsthafte Verhandlungen" mit Banken, Entschädigungsfonds, Versicherungen oder der öffentlichen Hand geführt werden. Diese Verhandlungen dürften nicht endgültig gescheitert sein. Ferner müsse eine "begründete Aussicht" bestehen, dass das Unternehmen überleben kann. Darüber hinaus soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass die Unterbrechung der Antragsfrist ein weiteres Mal durch Rechtsverordnung verlängert werden kann, wenn sich "wider Erwarten" herausstellt, dass sich die Schadensschätzungen, individuellen Entschuldungskonzepte und Sanierungsverhandlungen oder die Auszahlungen der Leistungen in vielen Fällen über das Jahresende hinziehen. Die Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes bezieht sich auf die Beteiligung der Gemeinden an der Verschiebung der Steuerentlastungsstufe 2003 um ein Jahr. Die Gemeinden sollen anteilmäßig und entsprechend ihrem Aufkommen an diesen Mehreinnahmen zur Finanzierung herangezogen werden. Die Mehreinnahmen der Haushalte der Länder und der Kommunen werden nach Regierungsangaben im kommenden Haushaltsjahr jeweils 761 Millionen Euro betragen.

Die SPD bezeichnete den gewählten Weg der Finanzierung "den einzig vernünftigen und angemessenen Weg". Die Schuldentilgung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden und damit möglicherweise künftige Generationen belasten. Die CDU/CSU unterstrich, sie unterstütze das Sofortprogramm des Bundes und der betroffenen Länder und den Fonds "Aufbauhilfe". Die Menschen seien auf Solidarität und Hilfeleistungen angewiesen. Problematisch jedoch sei die Aussage des Bundeskanzlers, keiner werde auf Grund der Flutkatastrophe schlechter gestellt werden. Anderer Meinung sei man bei der Finanzierung. Das Verschieben der Steuerreformstufe auf 2004 sei der falsche Weg, weil sich der wirtschaftliche Abschwung dadurch verschärfe. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und einkommensteuerpflichtigen Unternehmen werde fortgeschrieben. Besser wäre es, den Bundesbankgewinn des vergangenen Jahres für die Finanzierung zu verwenden, wie es die Union in ihrem Antrag gefordert hatte. Die damit verbundene Streckung der Tilgung beim Erblastentilgungsfonds hielte die Fraktion dagegen für "verträglich". Diese Finanzierung werde man wählen, sollte man nach der Bundestagswahl die neue Regierung stellen. Die CDU/CSU enthalte sich jetzt, um eine rasche Förderung nicht zu behindern. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten die Verschiebung der Steuerreformstufe als "sozial gerecht". Auf Anregung der Fraktion machte der Ausschuss deutlich, dass der Bestimmungszweck des Fonds "Aufbauhilfe" auch auf unmittelbar vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen erweitert werden kann.

Der Ausschuss lehnte den Antrag der CDU/CSU ( 14/9905) ebenso wie einen Entwurf der PDS für ein Hochwasserschaden-Ausgleichsgesetz ( 14/9895) sowie weitere Anträge der PDS ( 14/9899, 14/9900, 14/9901) und einen Entschließungsantrag der FDP ( 14/9908) ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_218/01
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