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223/2002
Stand: 18.09.2002
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Jüdische Verfolgte erhielten bis zur Jahresmitte knapp 1,49 Milliarden Euro

/Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte knapp 1,49 Milliarden Euro abgeflossen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds ( 14/9942) hervor. Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute, ihre Verteilung wurde der Jewish Claims Conference übertragen. Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen, Überbrückungsleistungen und der Finanzierung von Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu 2556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte seien dafür insgesamt 437,26 Millionen Euro ausgezahlt worden. 171 041 Anträge seien positiv, 42 287 Anträge negativ beschieden worden. 8543 Fälle seien noch nicht entschieden. Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 lebten den Angaben zufolge 94 155 in Israel, 59 092 in USA und 14 359 in Deutschland. Die übrigen verteilten sich auf 22 weitere Länder. 86 Empfänger seien in einem Konzentrationslager gewesen, 1322 in einem Ghetto, 1362 in einem Zwangsarbeitslager, 1490 hätten in Illegalität gelebt und 532 unter Freiheitsbeschränkung gelitten. Die überwiegende Zahl der Empfänger, 166 006, sei Opfer sonstiger Verfolgung gewesen. Unter den Empfängern seien 113 589 Frauen und 57 452 Männer. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish Claims Conference 250,69 Millionen Euro für die Gewährung von 98 061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt wurden.

Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August 1995 57 377 Beihilfen als laufenden Leistungen bewilligt worden. Von 113 867 Anträgen seien 20 870 abgelehnt worden und 27 171 noch nicht entschieden. Der Mittelabfluss beläuft sich nach Regierungsangaben hier auf 925,85 Millionen Euro. Von den Empfängern lebten 31 802 in Israel, 16 690 in den USA und 2861 in Kanada, die übrigen verteilten sich auf 36 weitere Länder. Dabei handele es sich um 33 122 Frauen und 24 255 Männer. 30 158 seien im Ghetto, 21 103 in einem Konzentrationslager und 8404 Opfer sonstiger Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählungen bei mehreren Verfolgungsarten). Die Summe der gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit 108,76 Millionen Euro an. Sie würden bis zum Beginn der Zahlung laufender Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5113 Euro gewährt. 32 886 Anträge seien angenommen, 21 171 abgelehnt worden. 18 345 Überbrückungsleistungen seien nach Israel, 10 468 in die USA und 1 465 nach Kanada gegangen. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf weitere 32 Länder. In 20 141 Fällen habe es sich um Frauen, in 12 745 Fällen um Männer gehandelt. 16 266 Opfer seien im Ghetto, 13 846 im Konzentrationslager und 4000 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen (einschließlich Doppelzählungen). Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. Insgesamt seien bis zur Jahresmitte 65 Projekte mit rund 16,9 Millionen gefördert worden. Bereits von 1980 bis 1992 habe die Jewish Claims Conference rund 15,3 Millionen Euro für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 12,8 Millionen Euro seien an Projekte in Israel gegangen. Die übrigen Mittel verteilten sich auf Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Kanada und die USA.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_223/03
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