Mehrausgaben in Höhe von 43 Millionen Euro bewilligt
Berlin: (hib/MAP) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im November 2002 "überplanmäßige" Mehrausgaben in Höhe von 43 Millionen Euro bewilligt bekommen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung hervor ( 15/129). Die Erhöhung des Etats sei darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2002 die Zunahme der Förderungen auf Grund des Reformgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) unterschätzt worden sei. Die Mehrausgaben seien "unabweisbar", da sie Rechtsverpflichtungen aus einem Leistungsgesetz darstellen, heißt es.