Regierung: Außerschulische Sprachförderung in erster Linie Ländersache
Berlin: (hib/MAP) Die Bundesregierung mißt nach eigener Aussage der sprachlichen Integration von Zuwanderer- und Aussiedlerkindern hohe Bedeutung bei. Es läge jedoch in der Kompetenz der Länder die Sprachförderung für schulpflichtige junge Ausländerinnen und Ausländer wahrzunehmen. Dies antwortet sie ( 15/290) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/246). Die Liberalen monierten in ihrer Anfrage die Streichung von Garantiefondsmitteln im außerschulischen Nachhilfebereich. Sie sehen dadurch die sprachliche Integration gefährdet. Die Regierung führt nun dazu aus, dass die Unterscheidung zwischen Sprachanfängern der Klassen eins bis vier und den Stufen fünf und sechs auf der Richtlinie zur gesellschaftlichen Eingliederung junger Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Schul- und Bildungsbereich (RL-GF-SB) basiere. Die Zuwendungen seien laut Richtlinie vorrangig zur Förderung nicht mehr allgemein vollzeitschulpflichtiger junger Menschen und älterer schulpflichtiger Jugendlicher, die kurz vor dem Abschluss stehen, einzusetzen. Da zugewanderte Grundschulkinder noch lange Zeit bis zum Schulabschluss hätten, sollten sie in erster Linie durch die Schulen gefördert werden. Gemäß der RL-GF-SB seien allgemein Schulpflichtige ab Klasse fünf nur dann förderfähig, sofern die Schule ihrerseits neben dem Regelunterricht eigene schulische Fördermaßnahmen in einem bestimmten Umfang durchführe. Die Förderung der Stufen eins bis vier sei bei vorhandenen Mitteln ausnahmsweise nachrangig möglich, wenn anderenfalls die Integration trotz eigener schulischer Maßnahmen im Einzelfall nicht gelänge. Diese Ausnahmemöglichkeit dürfe jedoch nicht zur Regel werden. Die Regierung teilt die Auffassung, dass sprachliche Integration so früh wie möglich ansetzen sollte.
Bis zur Verabschiedung eines neuen Zuwanderungsgesetzes werden laut Antwort die Garantiefondsmaßnahmen in 2003 bis auf weiteres nach den geltenden Richtlinien fortgeführt. Im Übrigen seien begonnene Fördermaßnahmen nicht gefährdet. Hierfür stünden ausreichende Mittel im Haushalt 2003 zur Verfügung.