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039/2003
Stand: 19.02.2003
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Schadenshöhe im thüringischen Dioxin-Skandal ist noch nicht zu beziffern

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/POT) Die Höhe des wirtschaftlichen Schadens für Futtermittelhersteller und Landwirtschaftsbetriebe sowie die genaue Zahl der Schweine, die infolge von Dioxin-Kontamination getötet werden müssen, ist derzeit noch nicht genau abzuschätzen. Nach gegenwärtigem Stand seien wahrscheinlich 3000 Schweine so belastet, dass sie geschlachtet und entsorgt werden müssten. Dies erklärte ein Vertreter des thüringischen Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt am Mittwochvormittag in seinem Sachstandsbericht zur Überschreitung von Dioxinhöchstwerten in einem Betrieb zur Futtermittelherstellung im thüringischen Apolda im Fachausschuss. Trotz der Grenzwertüberschreitung habe zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung bestanden, selbst wenn belastetes Fleisch in den Handel gelangt sein sollte. Insgesamt sei von 1200 Tonnen dioxinbelasteter getrockneter Backwaren und 930 Tonnen Rübentrockenschnitzeln auszugehen. Das Auffinden weiterer dioxinbelasteter Futtermittel sei nach "menschlichem Ermessen" nicht zu erwarten, hieß es. Für die unverhältnismäßig lange Frist zwischen der ersten Probenahme am 4. Dezember 2002 und dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses am 15. Januar 2003 sei die Sammlung von weiteren Dioxin-Untersuchungsaufträgen an das beauftragte Institut sowie die Verzögerung durch die Weihnachstpause verantwortlich gewesen.

Die Erfassung des ganzen Ausmaßes der Dioxinbelastung sei durch falsche und unvollständige Angaben zum Umfang der Havarie in der Trockenanlage durch den Betriebsleiter erheblich erschwert worden. So sei man ursprünglich aufgrund der Angaben des Futtermittelherstellers von einer einmaligen Haverie und einer deutlich geringeren Menge von kontaminiertem Futtermittel ausgegangen. Erst schrittweise habe sich nach dem 15. Januar herausgestellt, dass die Trockenanlage trotz einer nicht funktionierenden Abgasrückführung noch wochenlang weiterbetrieben worden sei. Der Betreiber habe seine Meldepflichten verletzt und habe mit "erheblicher krimineller Energie" gehandelt, erklärte der Vertreter des thüringischen Landwirtschaftsministeriums. Aus diesem Grund habe man auch strafrechtliche Schritte gegen den Betreiber eingeleitet. Um solche Vorfälle künftig zu vermeiden, sei eine engere Verzahnung zwischen der Eigenkontrolle der Futtermittelhersteller und den amtlichen Kontrollen anzustreben. Bei einem Gespräch hätten die thüringischen Futtermittelhersteller die Bereitschaft signalisiert, das freiwillige Monitoring auszubauen. Eine entsprechende Vereinbarung werde angestrebt. Gegebenenfalls müsse aber auch der rechtliche Rahmen verschärft werden.

Der Regierungsvertreter kritisierte die aus Sicht des Bundesverbraucherschutzministeriums "unzureichende Informationspolitik" des Landes Thüringens. Insbesondere bemängelte er, dass das Ministerium erst am Wochenende aus der Presse erfahren habe, dass auch 930 Tonnen Rübentrockenschnitzel möglicherweise kontaminiert seien. Man habe diesen Vorfall daher erst verspätet im Zuge des Schnellwarnsystems an die EU-Kommission in Brüssel nachmelden können. Der Vertreter des thüringischen Landwirtschaftsministeriums wies darauf hin, dass "Gefahr im Vollzug" bestanden habe, so dass die Öffentlichkeit noch vor den zuständigen Behörden informiert worden sei.

Die Abgeordneten erkundigten sich unter anderem danach, wer für den entstandenen Schaden hafte. Der Vertreter Thüringens erklärte, dass die Landwirtschaftsbetriebe nicht mit einer Entschädigung durch das Land rechnen könnten, da es sich nicht um eine Tierseuche handele,. Der Steuerzahler sei für solche Verfehlungen nicht in Regreß zu nehmen. Vielmehr müsse der Betreiber für den entstandenen Schaden haften. Existenzvernichtungen infolge des Dioxinskandals wolle die thüringische Landesregierung aber auf jeden Fall vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_039/04
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