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054/2003
Stand: 12.03.2003
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Betragsgrenzen der Buchführungspflicht für Kleinunternehmer anheben

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Betragsgrenzen anheben, von denen an für gewerbliche Unternehmer sowie für Land- und Forstwirte eine Buchführungspflicht gilt. Dazu haben sie den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung ( 15/537) vorgelegt. Die jetzige Umsatzgrenze von 260 000 Euro jährlich soll auf 350 000 Euro, die Wirtschaftswertgrenze von 20 500 Euro auf 25 000 Euro und die Gewinngrenze von 25 000 Euro auf 30 000 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung hätte zur Folge, so die Fraktionen, dass vermehrt gewerbliche Unternehmen und Land- und Forstwirte für das Finanzamt nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen müssen. Um sie auch bei dieser Aufgabe zu entlasten, soll künftig eine Standardisierung möglich sein. Dies helfe bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen, erleichtere die Kommunikation mit dem Finanzamt und vereinfache die Arbeit in den Finanzämtern, heißt es in dem Entwurf. Erreicht werden soll damit ein erheblicher Rückgang der Bürokratiekosten bei Unternehmern und Finanzämtern.

Die Fraktionen wollen mit ihrer Vorlage zudem eine einfachere Möglichkeit zur Gewinnermittlung für Existenzgründer und Kleinunternehmer schaffen. Danach darf der Kleinunternehmer pauschal die Hälfte seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen. Er muss nach den Vorstellungen von SPD und Bündnisgrünen lediglich seine Betriebseinnahmen einschließlich seiner Entnahmen aufzeichnen und wird von weitergehenden steuerlichen Aufzeichnungspflichten entlastet. Damit soll auch die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung entfallen, weil Gewerbebetriebe, die ihren Gewinn durch Betriebsausgabenpauschalierung ermitteln, von der Gewerbesteuer befreit werden. Soweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit vorliegen, sollen Kleinunternehmer unter die Pauschalierungsregelung fallen. Als Grenze gelten Betriebseinnahmen von 17 500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50 000 Euro im laufenden Jahr. Der Gesamtbetrag der Einkünfte soll 35 000 Euro bei Alleinstehenden und 70 000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Für Existenzgründer wollen die Fraktionen diese Beträge auf 50 000 Euro/100 000 Euro anheben. Bisher lag die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung bei 16 620 Euro. Schließlich soll mit dem Entwurf erreicht werden, dass sich die Finanzierungsbedingungen von Unternehmen durch den Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bestimmter Fremdfinanzierungsentgelte bei banknahen Zweckgesellschaften mittelbar verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_054/08
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