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070/2003
Stand: 02.04.2003
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CDU/CSU zeigt sich skeptisch gegenüber Kleinunternehmerförderungsgesetz

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) "Zu kurz gesprungen" - so bewertete die CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung ( 15/537) am Mittwochvormittag im Finanzausschuss. In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss empfahl die Bundesregierung das Vorhaben als Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Erleichterung beim Besteuerungsverfahren und bei der Buchführungspflicht. Für Kleinunternehmer ist vorgesehen, die jetzige Umsatzgrenze von 260 000 Euro jährlich auf 350 000 Euro, die Wirtschaftswertgrenze von 20 500 Euro auf 25 000 Euro und die Gewinngrenze von 25 000 auf 30 000 anzuheben, so dass vermehrt gewerbliche Unternehmen und Land- und Forstwirte für das Finanzamt nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen müssen. Die Hälfte der Betriebseinnahmen soll pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Als Grenze gelten Betriebseinnahmen von 17 500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50 000 Euro im laufenden Jahr. Der Gesamtbetrag der Einkünfte soll 35 000 bei Alleinstehenden und 70 000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Für Existenzgründer sollen diese Beträge auf 50 000 Euro/100 000 Euro angehoben werden. Im kommenden Jahr soll sich der Betrag von 17 500 Euro auf 35 000 Euro verdoppeln, wenn dazu das Einverständnis der EU-Kommission vorliegt. Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung liegt derzeit bei 16 620 Euro. Schließlich sollen sich die Finanzierungsbedingungen von Unternehmen durch den Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bestimmter Fremdfinanzierungsentgelte bei banknahen Zweckgesellschaften verbessern. Der Ausschuss wird am Mittwoch, 9. April, dazu Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung befragen.

Die SPD würdigte den Entwurf als positives Signal zu Gunsten einer neuer Gruppe, die gefördert werden soll. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten ihn als Ergänzung zur Ich-AG und als Schritt in die richtige Richtung. Die Union nannte das Anliegen richtig. Es komme allerdings darauf an, welche Wirkung ein solches Gesetz entfaltet. Die Fraktion bezweifelte den Bürokratieabbau und hielt Skepsis für angebracht. Der Übergang von kleineren zu mittleren Unternehmen sei fließend. Es würden Hoffnungen geweckt, die dieses Gesetz nicht erfüllen könne. Der pauschale Betriebsausgabenabzug zeuge von einer gewissen Praxisferne, da der Unternehmer diesen gar nicht nutzen könne. Die FDP wollte wissen, welche Existenzgründer die Regierung denn vor Augen habe. Die Regierung nannte als Beispiele die Friseurin, die in Haushalten Haare schneidet, und den Pfleger von Privatgärten, der mit Moped und Anhänger seinen elektrischen Rasenmäher transportiert. Schätzungen gingen von rund 50 000 Betroffenen aus, so die Regierung. In Privathaushalten gebe es derzeit geschätzte drei Millionen Schwarzarbeitsverhältnisse, die auf diese Weise legalisiert werden könnten. Nach Ansicht der FDP geht es damit im Gesetz nicht um Unternehmer, sondern darum, eine Brücke von der Schwarzarbeit in die Steuerehrlichkeit zu bauen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_070/03
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