Eingliederungszuschüsse am erfolgreichsten bei der aktiven Arbeitsförderung
Berlin: (hib/VOM) Eingliederungszuschüsse haben sich als erfolgreichste Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung herausgestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/727) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/596) hervor. 73,9 Prozent der Empfänger von Eingliederungszuschüssen hätten im Jahr 2001 sechs Monate nach dem Ende der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung sei eine Eingliederungsquote von 43,2 Prozent erreicht worden. Während Eingliederungszuschüsse unmittelbar für ein konkretes Beschäftigungsverhältnis gezahlt würden, sei die Weiterbildung nicht nur auf die Einbindung in versicherungspflichtige Beschäftigungen begrenzt, sondern könne auch dazu dienen, eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung im Ausland aufzunehmen. Bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und den traditionellen Strukturanpassungsmaßnahmen gibt die Regierung eine Eingliederungsquote von lediglich 31,9 Prozent an. Diese Leistungen würden von den Arbeitsämtern für Arbeitnehmer eingesetzt, die aufgrund schwieriger Vermittlung ohne die Beschäftigung in einer solchen Maßnahme nicht direkt in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden könnten. Ziel sei es, hier die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Für Eingliederungszuschüsse seien 2001 1,06 Milliarden Euro und 2002 1,23 Milliarden Euro, für berufliche Weiterbildung 2001 6,98 Milliarden Euro und 2002 6,7 Milliarden Euro und für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 2001 2,98 Milliarden Euro und 2002 2,33 Milliarden Euro gezahlt worden.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist das Job-AQTIV-Gesetz als zusätzliches Förderungsinstrument eingeführt worden, um für die Nachqualifizierung von ungelernten Arbeitnehmern Zuschüsse an den Arbeitgeber für das Arbeitsentgelt zahlen zu können, das auf weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung entfällt. Die neuen Programme des Job-AQTIV-Gesetzes seien 2002 nur in sehr geringem Umfang genutzt worden. Es sei lediglich ein verhaltenes Interesse und die geringe Bereitschaft der Arbeitgeber zu beobachten gewesen, die vornehmlich präventiv angelegten Instrumente in größerem Umfang zu nutzen. Daten zur befristeten Förderung beruflicher Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in kleineren und mittleren Unternehmen lägen nicht vor, heißt es weiter. Die Bundesanstalt für Arbeit gehe von bislang weniger als 100 Fällen aus. Bis Ende Februar 2003 seien bundesweit rund 31 000 Bildungsgutscheine der Bundesanstalt ausgegeben worden. Der Rücklauf der Gutscheine betreffe in erster Linie Weiterbildungsmaßnahmen, die im März begonnen hätten. Der Inhaber eines Bildungsgutscheines kann den Angabe zufolge unter den zugelassenen Weiterbildungsmaßnahmen frei wählen.
Der Haushalt der Bundesanstalt sieht für den Eingliederungstitel, aus dem Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung bezahlt werden, ein Volumen von 13,5 Milliarden Euro vor, teilt die Regierung mit. Im Rahmen dieses Budgets entscheide die Selbstverwaltung der örtlichen Arbeitsämter, in welchem Umfang Mittel für die Weiterbildungsförderung bereitgestellt werden. Darauf nehme die Bundesregierung keinen Einfluss. In diesem Jahr hätten die Arbeitsämter rund 5,3 Milliarden Euro für die Weiterbildungsförderung eingeplant. 2002 seien rund 6,7 Milliarden Euro ausgegeben worden.