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079/2003
Stand: 09.04.2003
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Union stimmt "schweren Herzens" der Neuregelung des Urheberrechts zu

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BES) Die Neuregelung des Urheberrechts steht kurz vor dem Abschluss: Nach langwierigen parlamentarischen Beratungen und einer zum Teil heftigen Diskussion in der Öffentlichkeit hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ( 15/38) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen; Änderungsanträge der CDU/CSU und der FDP dagegen abgelehnt. Am kommenden Freitag wird die Novelle abschließend im Plenum beraten. Mit der Novellierung des Urheberrechts soll zum einen die deutsche Gesetzgebung der Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere der digitalen Technologie, angepasst werden. Zum anderen setzt Deutschland damit die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft um. Allerdings hätte diese Richtlinie bereits zum 22. Dezember vergangenen Jahres umgesetzt werden müssen.

Besonders umstritten diskutiert wurde auch in den parlamentarischen Beratungen der neue Paragraph 52a, der nach Ansicht der Regierung lediglich die Nutzung geschützter Werke mit den neuen Kommunikationstechnologien von einer begrenzten Anzahl von Personen im Unterricht und in der Forschung regeln sollte, um eine Gleichbehandlung digitaler Medien mit gedruckten Werken zu erreichen. Die deutschen Fachverlage sahen in der Neuregelung jedoch eine "Enteignung der Verleger und Autoren".

Hauptsächlich wegen dieses Punktes verweigerte die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf der Regierung ihre Zustimmung. "Es ist immer ein Kuchen zu verteilen", argumentierten die Liberalen, doch er werde auf Kosten der Urheber verteilt. Für die weiteren Beratungen versprach die Fraktion jedoch eine konstruktive Zusammenarbeit und lobte gleichzeitig die "Sachlichkeit und Kollegialität" der bisherigen Beratungen im Ausschuss und im Austausch mit dem Bundesministerium für Justiz. Auch die CDU/CSU-Fraktion lobte die Arbeitsatmosphäre und stimmte dem geänderten Gesetzentwurf "schweren Herzens" zu. Ihrer Auffassung nach sei der Gesetzentwurf mit einer Reihe falscher Regelungen überfrachtet und gehe weit über die EU-Richtlinie hinaus . Die Union habe sich jedoch zur Zustimmung durchringen können, weil die Geltungsdauer des umstrittenen Paragraphen 52a im Laufe der Beratungen befristet wurde. Die Regelung soll nun zunächst bis zum 31. Dezember 2006 angewendet werden. Zudem habe die Koalition einem Entschließungsantrag zugestimmt, der vorsieht, dass die Novelle nach Inkrafttreten sorgfältig auf ihre Auswirkung in der Praxis zu beobachten sei. Sollte es zu wesentlichen Missbräuchen und Beeinträchtigungen der Verlage kommen, wäre der Gesetzgeber aufgerufen, unverzüglich erneut korrigierend einzugreifen. Soweit die Beobachtung der Praxis es rechtfertige oder gebiete, könne die Befristung auch vorzeitig aufgehoben oder umgestaltet werden.

Die SPD unterstrich das Entgegenkommen der Koalition gegenüber der Opposition und schlug vor, mit den weiteren Beratungen für den "zweiten Korb" der Novellierung des Urheberrechts sofort anzufangen, ohne die entsprechenden Vorlagen des Justizministeriums abzuwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_079/03
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