Finanzausschuss (Anhörung)
Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich bewertet haben Experten und
Sachverständige den von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung
von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der
Unternehmensfinanzierung (
15/537). Dies wurde deutlich bei einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am
Mittwochvormittag. Der Entwurf sieht die Erhöhung von
Betragsgrenzen vor, von denen an für gewerbliche Unternehmer
sowie für Land- und Forstwirte eine Buchführungspflicht
gelten soll. Damit soll eine einfachere Möglichkeit zur
Gewinnermittlung für Existenzgründer und Kleinunternehmer
geschaffen werden, um die Bürokratiekosten bei Unternehmern
und Finanzämtern zu senken. Weiteres Ziel ist die Verbesserung
der steuerlichen Rahmenbedingungen für Asset Backed Securities
(ABS)-Finanzierungen, von denen vor allem mittelständische
Unternehmen profitieren sollen. Die Arbeitsgemeinschaft
Selbstständiger Unternehmer (ASU) erkannte das Bemühen
an, durch vereinfachte Gewinnermittlungsmethoden die
bürokratischen Anforderungen zu senken, die viele potenzielle
Existenzgründer vor dem Schritt in die Selbstständigkeit
abschrecken würden. Jedoch sei der Entwurf in der vorliegenden
Form nicht geeignet, diesem Ziel spürbar näher zu kommen.
Notwendig sei vielmehr ein radikaler Kurswechsel, der das
Steuerrecht insgesamt drastisch vereinfache. Aus der Sicht des
Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU) ist die Absicht des
Gesetzentwurfes ebenfalls unterstützenswert, die Ausgestaltung
gehe aber an den meisten mittelständischen Unternehmen vorbei.
So sei die veranschlagte Umsatzgrenze von 50 000 Euro im
Veranlagungszeitraum viel zu gering angesetzt. Damit habe der
größte Teil des Mittelstandes von den vorgeschlagenen
Maßnahmen nichts. Auch der BJU spricht sich für eine
systematische Reform aus, in die alle Steuerpflichtigen einbezogen
werden müssten. Nicht mehr als einen ersten Schritt in die
richtige Richtung stellt der Gesetzentwurf nach Ansicht des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) dar. Die, wenn auch
nur mäßige, Erhöhung der
Buchführungspflichtgrenzen wird vom ZDH ausdrücklich
begrüßt. Jedoch sei der vorgesehene pauschale
Betriebskostenabzug in Höhe von 50 Prozent bis zu einer Summe
der Betriebseinnahmen von 17.500 Euro unzureichend. Bei einem
derartig niedrigen Ansatz werde nur ein Bruchteil der auf dem Markt
tätigen Unternehmen davon Gebrauch machen können. Eine
grundlegende Reform des Steuerrechts forderte auch die
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH). Es sei
bedauerlich, dass kleine Unternehmen im Handel von den
Erleichterungen nicht profitieren könnten. Positiv bewertet
wurde hingegen der Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
von Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten an Zweckgesellschaften.
Damit sei ein neues Finanzierungsinstrument gerade für
mittelständische Unternehmer auf den Weg gebracht. Auch der
Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken sowie die
Kreditanstalt für Wiederaufbau begrüßten die im
Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Schaffung steuerlich
wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für
ABS-Finanzierungen, wie sie derzeit nur an ausländischen
Finanzplätzen bestehen.
Nach Ansicht der Bundesteuerberaterkammer verbietet sich die
Inanspruchnahme der pauschalen Gewinnbesteuerung oftmals aus
betriebswirtschaftlichen Gründen. Es sei im Interesse eines
jeden Unternehmers, aussagefähiges Zahlenmaterial über
sein Unternehmen zur Verfügung zu haben. Überdies
hätten die meisten Kleinunternehmer eine Reingewinnquote von
unter 50 Prozent, so dass sie durch die geplanten Änderungen
keine Vorteile hätten. Dem schloss sich die Deutsche
Steuergewerkschaft an. Gerade für Existenzgründer sei es
wichtig, einen betriebswirtschaftlichen Überblick über
sein Unternehmen zu haben. Auch würden Banken entsprechende
Unterlagen fordern. Im Übrigen seien die steuerlichen
Aufzeichnungspflichten für Kleinunternehmen derzeit keineswegs
besonders kompliziert.